Schriftsatz der Gegenseite 21.11.2013

Aus cvo6
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Rechtsanwälte
A., S.
Unser Zeichen 02 111018 - A/sw
25.10.2013

Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam

13 S 68/13

In der Sache

C.
/RAe A. & S./

gegen

  1. Oliver Lenz
  2. H. L.

/RAin Damrow/

wird das Bedürfnis und auch der Wunsch des Klägers, mit seiner Familie in die streitgegenständliche Wohnung einzuziehen, immer dringender. Wie bereits mehrfach dargelegt, bewohnt der Kläger mit seiner Lebensgefährtin, der Zeugin H., und dem gemeinsamen Sohn J., die Büroräume des Klägers in der [], Berlin. Montags bir Freitags muss in den Räumen aber gleichzeitig gearbeitet werden, und insbesondere werden auch Besucher empfangen.

Beweis:

  1. Zeugnis der bereits benannten Frau H.
  2. Zeugnis der Frau P., zu laden beim Kläger.

Seite 2

Ich überreiche hierzu einen Grundriss der Büroräume des Klägers als

- Anlage [] -.

Daraus ist Folgendes ersichtlich: Es gibt (unten links auf der Skizze) ein Schlaf-und Kinderzimmer, das vom Kläger, der Zeugin H. und dem Sohn genutzt wird. Alle übrigen Räume sind Büroräume, wobei das Zimmer oben links zugleich auch am Wochenende als Wohnzimmer der Familie genutzt werden kann. Die Zeugin H. ist beim Kläger beschäftigt und arbeitet in dem oben links eingezeichneten Zimmer. Der Kläger selbst nutzt den Raum "Büro C. + Besprechung". Die Zeugin P. und eine weitere Mitarbeiterin nutzen den Raum " Büro/Empfang", und der Raum ganz oben rechts wird in Kürze von zwei weiteren neu eingestellten Mitarbeitern benutzt werden.

Beweis: wie vor.

Die Räume sind sehr hellhörig. Deshalb ist der ...jährige Sohn des Klägers praktisch in allen Räumen gut zu hören und stört dort bei der Arbeit. Umgekehrt stört es auch das Privatleben des Klägers und seiner Familie, wenn man sich die Räume mit dem Geschäftsbetrieb teilen muss.

Insbesondere wenn der Kläger Geschäftspartner empfängt - die Gespräche finden in dem raum "Büro C. + Besprechung" statt, würden diese Treffen durch das spielende Kind erheblich gestört werden. Deshalb verlässt die Zeugin H. dann jedesmal mit dem Sohn die Räume und geht mit ihm zu einem Spielplatz in der Nähe oder auch in ein Spielcafe. Das wird aber zur Zeit immer schwieriger, weil es draußen immer kälter wird und weil auch das Kind zu regelmäßigen Zeiten ins Bett muss.

Beweis: wie vor.

Hierzu überreiche ich ergänzend als

- Anlage [] -

einen Ausschnitt aus dem Terminkalender des Klägers bezüglich seiner geschäftlichen Besprechungen in den Büroräumen. Man kann daraus erkennen, dass die Häufigkeit solcher Besprechungen zunimmt.

Beweis: wie vor.

Es wird deshalb immer dringender, dass der Kläger mit seiner Familie endlich in eine richtige Wohnung, nämlich in die streitgegenständliche Wohnung, umzieht.

Hinzukommt, dass der Kläger, wie auch schon in H., in der Wohnung einen Hund und zwei Katzen hält. Alle drei Tiere werden weggesperrt, wenn geschäftliche

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Besucher anstehen. Die Katzen werden in das Schlafzimmer verbannt und der Hund in das Wohnzimmer/Büro der Frau H. Insbesondere die Katzen machen dann immer sehr viel Lärm, sobald sie eingesperrt sind.

Beweis: wie vor.

Schließlich kommen wegen der Haustiere zusätzliche Extraarbeiten auf den Kläger und seine Mitarbeiter zu, wenn Besuch ansteht. Die Tiere müssen nicht nur weggesperrt werden, sondern es muss auch umgeräumt und geputzt werden.

Beweis: wie vor.

A.
Rechtsanwalt


Anlage: Skizze der Wohnung mit ca. 160 qm und mit handschriftlichem Kommentar: "Es schallt durch die ganze Wohnung, da alles sehr hellhörig" und "Bei Besuch gehen Fr. H. +Kind aus dem Haus, der Hund ins Wohnzimmer und die Katzen ins Schlafzimmer"

Anlage: Auflistung von 14 Terminen in 6 Monaten, davon 4 Termine im November.

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