Schriftsatz der LHP vom 01.04.16

Aus cvo6
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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagement
Fr.-Ebert-Str. 79/81, Haus 2
G.

Sozialgericht Potsdam
Rubensstr. 8
14467 Potsdam

Az.: S 20 SO 16/16 ER
01.04.2016

In dem Sozialrechtsstreit

Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister
Az.: S 20 SO 16/16 ER

ist die Verfügung der Vorsitzenden der 20. Kammer vom 30.03.2016 hier am 30.03.2016 eingegangen.

In der Anlage werden die geforderten Musterkalkulationen übersandt.

Musterkalkulation 1: Persönliches Budget unter Zugrundelegung des aktuellen Stundenlohnes der 2. PflegeArbbV und ohne Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten während der Nachtstunden
Musterkalkulation 2: Persönliches Budget unter Zugrundelegung des aktuellen Stundenlohnes der 2. PflegeArbbV, ohne Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten während der Nachtstunden und ohne Nachtzuschläge sowie Lohnfortzahlungszuschlag
Musterkalkulation 3: Persönliches Budget unter Zugrundelegung des tatsächlich gezahlten Stundenlohnes in Höhe von 8,50 € mit Nachtzuschlägen, Lohnfortzahlung, Regiekosten, Kosten der Begleitperson bei Reisen und Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung
Musterkalkulation 4: Persönliches Budget unter Zugrundelegung des tatsächlich gezahlten Stundenlohnes in Höhe von 8,50 € mit Regiekosten, Kosten der Begleitperson bei Reisen und Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung ohne Nacht- und Lohnfortzahlungszuschläge

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. G.

Was mir sofort auffällt: Der Mindeststundensatz beträgt 9 € pro Stunde!

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