Schriftsatz der LHP vom 01.04.16
Aus cvo6
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagement
Fr.-Ebert-Str. 79/81, Haus 2
G.
Sozialgericht Potsdam
Rubensstr. 8
14467 Potsdam
Az.: S 20 SO 16/16 ER
01.04.2016
In dem Sozialrechtsstreit
- Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister - Az.: S 20 SO 16/16 ER
ist die Verfügung der Vorsitzenden der 20. Kammer vom 30.03.2016 hier am 30.03.2016 eingegangen.
In der Anlage werden die geforderten Musterkalkulationen übersandt.
Musterkalkulation 1: | Persönliches Budget unter Zugrundelegung des aktuellen Stundenlohnes der 2. PflegeArbbV und ohne Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten während der Nachtstunden |
Musterkalkulation 2: | Persönliches Budget unter Zugrundelegung des aktuellen Stundenlohnes der 2. PflegeArbbV, ohne Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten während der Nachtstunden und ohne Nachtzuschläge sowie Lohnfortzahlungszuschlag |
Musterkalkulation 3: | Persönliches Budget unter Zugrundelegung des tatsächlich gezahlten Stundenlohnes in Höhe von 8,50 € mit Nachtzuschlägen, Lohnfortzahlung, Regiekosten, Kosten der Begleitperson bei Reisen und Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung |
Musterkalkulation 4: | Persönliches Budget unter Zugrundelegung des tatsächlich gezahlten Stundenlohnes in Höhe von 8,50 € mit Regiekosten, Kosten der Begleitperson bei Reisen und Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung ohne Nacht- und Lohnfortzahlungszuschläge |
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. G.
- Was mir sofort auffällt: Der Mindeststundensatz beträgt 9 € pro Stunde!