Schriftsatz der LHP vom 15.12.15

Aus cvo6
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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagement
Hegelallee 6-8, Haus 2
G.

Sozialgericht Potsdam
Rubensstr. 8
14467 Potsdam

15.12.2015

In dem Sozialrechtsstreit

Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister
Az.: S 20 SO 3/15

wird zum Schriftsatz des Klägers vom 27.11.2015 wie folgt Stellung genommen:

Nachdem die unabhängige Gutachterin eingeschätzt hatte, dass die Begutachtung einen zeitlichen Umfang von 5-6 Stunden in Anspruch nehmen würde, ergab sich aus der e-mail vom 20.03.2015 (Bl. 730 d. A.) aber, dass in bestimmten Fällen auch ein höherer Zeitaufwand erforderlich werden könnte. Somit konnten die mit einem Auftrag verbundenen tatsächlich entstehenden Kosten vorab nicht beziffert werden und es erfolgte im Haushalt eine vorläufige Mittelbindung in Höhe von 750,00 €.

Der Kläger sagte den zu Begutachtung vereinbarten Termin ab und lehnte eine Begutachtung ab, weshalb die beabsichtigte Begutachtung auch später nicht mehr erfolgte (Bl. 755 d. A.).

So kam es zu keiner Auszahlung an die Gutachterin, weil eben auch keine Begutachtung erfolgt war. Mittelbindung in Höhe von 750,00 € wurde in der Folge im Haushalt auch aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. G.

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