Schriftsatz des SG vom 05.11.15
Sozialgericht Potsdam
Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Herrn Rechtsanwalt
Peter Klink
Lennéstraße 71
14471 Potsdam
Potsdam, 5. November 2013
Ihr Zeichen: 00099-13/PK/mk
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Klink,
in der oben genannten Sache teile ich informatorisch mit, dass die Antragsgegnerin in dem Parallelverfahren des anderen Antragstellers zwischenzeitlich den Anspruch in Höhe des Tenors im Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens auch in Hauptsachverfahren anerkannt hat; eine Beschwerde gegen das einstweilige Rechtsschutzverfahren dürfte dort daher nach meiner Einschätzung nicht mehr zu erwarten sein. Hier bleibt das Vorgehen der Antragsgegnerin abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
H.
Richterin am Sozialgericht
Beglaubigt
gez. S.
Justizbeschäftigte