Schriftsatz des SG vom 05.11.15

Aus cvo6
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Sozialgericht Potsdam
Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Herrn Rechtsanwalt
Peter Klink
Lennéstraße 71
14471 Potsdam

Potsdam, 5. November 2013

Az.: S 20 SO 67/13 ER

Ihr Zeichen: 00099-13/PK/mk

Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam

Sehr geehrter Herr Klink,

in der oben genannten Sache teile ich informatorisch mit, dass die Antragsgegnerin in dem Parallelverfahren des anderen Antragstellers zwischenzeitlich den Anspruch in Höhe des Tenors im Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens auch in Hauptsachverfahren anerkannt hat; eine Beschwerde gegen das einstweilige Rechtsschutzverfahren dürfte dort daher nach meiner Einschätzung nicht mehr zu erwarten sein. Hier bleibt das Vorgehen der Antragsgegnerin abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
H.
Richterin am Sozialgericht

Beglaubigt
gez. S.
Justizbeschäftigte

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