Schriftsatz meines RA vom 12.6.2013
Rechtsanwaltskanzlei
Peter Klink
Lennéstr. 71
14471 Potsdam
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Potsdam, den 12.06.2013
Mein Zeichen: 00015-13/PK/mk
In dem Rechtsstreit
Lenz, Oliver
gegen
Landeshauptstadt Potsdam
- S 20 SO 33/13 ER (PKH) -
wird auf die gerichtliche Anfrage vom 4. Juni 2013 (fehlt) Nach Rücksprache mit dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Kinder A. und I. D. zum Teil im Haushalt des Antragstellers, zum Teil im Haushalt der Mutter von A. und I. D. leben. Die Kinder A. und I. D. Leben und übernachten ca. zwei Mal pro Woche beim Antragsteller. Die restliche Zeit halten sich die Kinder bei der Mutter auf. Die Mutter erhält das Kindergeld. Ansprüche des Antragstellers gegenüber der Mutter oder den Kindern besteht nicht, da nach Angaben des Antragstellers die Mutter der Kinder ebenfalls bedürftig ist.
Eine einfache Abschrift anbei.
gez. Klink
Rechtsanwalt