Schriftsatz vom 05.10.17

Aus cvo6
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Rechtsanwältin Katja Damrow
Leipziger Straße 58
14473 Potsdam

Per beA
Landgericht Potsdam
Justizzentrum
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam

5. Oktober 2017

Aktenzeichen: 13 S 68/13

In der Sache

Lenz ./. C.

trage ich wie folgt weiter vor:

Zu 1.
Der Beklagte ist nicht das erste Mal liiert. Eine Veränderung der Umstände hinsichtlich der Wohnung ergibt sich nicht. Insbesondere führt die Beziehung nicht dazu, dass der Beklagte keine negativen Auswirkungen im Falle eines Umzuges hätte.

Zu 2.
Die Fähigkeiten, den Computer mit einer Kopfmaus selbst zu bedienen, führen dazu, dass der Beklagte — wenn auch sehr umständlich — einen PC bedienen kann. Warum dies dazu führt, dass ein Umzug keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit sich bringt, ist unklar.

Zu 3.
Der Beklagte ist noch im Chor, wie auch zum Zeitpunkt der Untersuchung durch den Sachverständigen.

Zu 4.
Der Go-Verein existiert nicht mehr. Der Beklagte war schon immer ein Go-Spieler, daran änderte sich nichts in den letzten Jahren und insbesondere nicht seit der Begutachtung durch den Sachverständigen.

Katja Damrow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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