Schriftsatz vom 07.11.2012

Aus cvo6
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kanzlei Damrow, Friedrich-Ebert-Straße 38, 14469 Potsdam

Per Fax: 03 31 / 20 17 - 29 60

Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam


Telefon: 03 31/588 74 65 Fax: 03 31/588 74 66 E-Mail: info@kanzlei-damrow.de

7. November 2012

Lenz ./. C. Aktenzeichen: 24 C 221/12


Sehr geehrter Richter am Amtsgericht Sternberg,

ich gehe davon aus, dass die unter Ziffer 3 des Beweisbeschlusses gefasste Entscheidung nicht richtig ist. Der Auslagenvorschuss in Höhe von 100,00 € für eine Zeugin ist allenfalls von dem Kläger zu erbringen. Der Beklagte erhält Prozesskostenhilfe. Darüber hinaus hat er nicht nur eine Zeugin benannt.

Ich bitte um umgehende Berichtigung, damit die Beweisaufnahme stattfinden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Damrow Rechtsanwältin
Anlage

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge