Schriftsatz vom 11.4.2014

Aus cvo6
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Kanzlei Katja Damrow
Friedrich-Ebert-Straße 38
14469 Potsdam
http://www.kanzlei-damrow.de

Landgericht Potsdam
Justizzentrum
Jägerallee 10 - 12
14469 Potsdam

11. April 2014

Aktenzeichen: 13 S 68/13 Unser Zeichen: 697/12

In der Sache Lenz ./. C. erlaube ich mir, kurzfristig auf den Schriftsatz der Gegenseite zu reagieren. In Prinzip ist meinen bisherigen Schriftsätzen nichts mehr zuzufügen, insbesondere erscheint es doch recht verwunderlich, dass der Kläger behauptet, er habe kein weiteres Eigentum in Berlin, dass zu Wohnzwecken zu nutzen sei. Hier wäre eine Offenlegung der Tatsachen wesentlich hilfreicher, denn ob die Wohnungen für ihn zu nutzen sind, ergibt sich wohl eher aus der konkreten Größe und Vermietungslage. Hinsichtlich des Vorwurfs, der Beklagte benötige keine 24-Stunden-Assistenz, lege ich den Beschluss über Einstweilige Verfügung von dem Sozialgericht Potsdam zu Kenntnisnahme bei. Daraus geht hervor, dass der Beklagte tatsächlich so krank ist, dass er 24 Stunden betreut werden muss.

Aufgrund der Ankündigung des Gerichts, dass der Termin zu mündlichen Verhandlung wahrscheinlich aufgehoben wird, erlaube ich mir, der Gegenseite eine Frist bis zum 30.04.2014 für die im vorigen Schriftsatz geforderte Auskunft zu den Wohnungen zu setzen.

Katja Damrow
Rechtsanwältin

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