Vergleichsvorschlag der LHP vom 13.07.21
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Inklusion
Arbeitsgruppe Recht u. Vertragsmanagment
G.
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
13.07.2021
Leistungen nach dem SGB IX
Persönliches Budget- Elternassistenz (sic!)
Ihr Widerspruch vom 09.07.2020
Sehr geehrter Herr Lenz,
die Bearbeitung des o.a. Widerspruchsverfahrens konnte in den vergangenen Wochen erfreulicherweise voranschreiten. Hierzu wurde mir der entsprechende Schriftverkehr vorgelegt.
Am 23.06.2021 erklärten Sie, dass Sie mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1.000,00 € in der Lage wären, Ihren Bedarf an Elternassistenz vollständig zu decken.
Die Widerspruchsgegnerin ermittelte einen Assistenzbedarf im Umfang von 1,5 h täglich, was einem Budgetbetrag in Höhe von 1.030,00 €/Monat entspricht.
Ihre Erklärung sowie das Ergebnis der Bedarfsfeststellungen nimmt die Widerspruchsgegnerin zum Anlass, Ihnen vorzuschlagen, dass Widerspruchsverfahren durch einen Vergleich zu erledigen.
Vergleichsvorschlag:
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens W 110/20 einigen sich die Parteien dahingehend, dass dem Widerspruchsführer zur Deckung seines Bedarfs an Elternassistenz für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.09.2020 und vom 01.12.2020 bis 31.12.2021 ein monatliches Budget in Höhe von 1.030,00 € gewährt wird. Die Differenzbeträge zu den bereits erbrachten werden nachgezahlt.
In dem Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.11.2020 wird kein Budget zur Deckung des Bedarfes an Elternassistenz gewärt, da die Kindesmutter in diesem Zeitraum vorübergehend mit in der Wohnung lebte. Die für Oktober 2020 überzahlten Leistungen in Höhe von 890,00 €, waren mit den Leistungen für Dezember 2020 verrechnet worden, so dass die Auszahlung des persönlichen Budgets für die Elternassistenz erst wieder ab dem 01.01.2021 erfolgte.
Das Widerspruchsverfahren wird damit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Bitte teilen Sie mir bis zum 29.07.2021 mit, ob Sie mit dieser Vergleichsweisen Beendigung des Widerspruchsverfahrens W 110/20 einverstanden sind.
In dem Fall, dass nicht einverstanden sind (sic!), bitte ich Sie, mir die Gründe hierfür ebenfalls bis zum 29.07.2021 mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
G.