Verhandlung am 14.3.2011

Aus cvo6
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Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts Potsdam

Potsdam, 27.01.2011
Richter am Amtsgericht Lange
- ohne Hinzuziehung eines Protkollführers -
In dem Rechtsstreit
Lenz, Oliver ./. Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
erschienen bei Aufruf:
1. für den/die Kläger/in
niemand
2. für die/den Beklagte/n
niemand
Es wurde ein Beweisbeschluss des aus der Anlage ersichtlichen Inhalts verkündet.
Lange
Richter am Amtsgericht

Amtsgericht Potsdam
Beweisbeschluss
in dem Rechtsstreit
Lenz, Oliver ./. Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH

I. Es soll Beweis erhoben werden über folgende Behauptungen:

  1. Im Mittelbereich des Gelenkbusses habe sich ein Rollgurt sowie eine mit Stoff bezogene Prallplatte befunden, sodass für die Rollstuhlfahrer, die einen Omnibus der Beklagten nutzen, die Möglichkeit haben, sich mit diesem Gurt zu sichern.
  2. Der Zeuge K. habe den Kläger zunächst, nachdem er ihn in den Bus in den Bereich für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen geschoben hatte, gefragt, ob er beim Anlegen der Gurte behilflich sein solle, was der Kläger jedoch verneint hätte.
  3. Vor dem Anfahren des Busses hätte sich der Zeuge K. durch einen Blick in den Innenspiegel vergewissert, und habe den Kläger nach wie vor am Rollstuhlplatz des Busses feststellen können, wobei er dann davon ausging, dass der Kläger den Sicherheitsgurt angelegt hatte.
  4. Der Zeuge K. sei durch das Entgegenkommen eines anderen Busses im Gegenverkehr, wobei der entgegenkommende Bus teilweise die Fahrspur des vom Zeugen K. genutzten Busses genutzt habe, gehalten gewesen, den geführten Bus abzubremsen.
  5. Nach seinem Sturz habe der Kläger gegenüber dem Zeugen K. das Anfordern ärztlicher Hilfe verweigert und ist an der nächsten Haltestelle ausgestiegen.
  6. Für den Zeugen K. seien Verletzungen des Klägers nicht sichtbar gewesen.
durch Vernehmung des Zeugen K., zu laden über die Beklagte.

II. Die Ladung des Zeugen wird davon abhängig gemacht, dass die Beklagte binnen 2 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses einen Zeugengebührenvorschuss von 80,00 € bei der Gerichtskasse einzahlt, oder aber eine Gebührenverzichtserklärung des Zeugen vorlegt.

III. Termin zur Beweisaufnahme - und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung - vor dem Amtsgericht Potsdam am

Montag 21.März 2011, 13:00 Uhr, Saal 301, Hegelallee 8.

III. Eine Ergänzung des Beweisbeschlusses ohne mündliche Verhandlung bleibt vorbehalten.

Potsdam, 27.01.2011

Lange
Richter am Amtsgericht

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