Vorbereitung Anhörungstermin am 12.6.2014

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Unzumutbarkeit einer Heim- oder Tagespflegeunterbringung

Völlig unzumutbar, denn

  • befinden sich ganz vorwiegend alte Menschen (80+) im Heim oder in der Tagespflege. Da fehlt es schon an gemeinsamen Gesprächsthemen. Abgesehen von einer oftmals vorliegenden Demenz.
  • niemand geht im Heim mit jemanden auf Toilette nach Bedarf. Dafür gibt es Windeln, zwei Stück am Tage. Supi. Soll ich las erwachsene Person von 48 Jahren auf die Windel verwiesen werden?!?
  • niemand nimmt im Heim außerörtliche Termine wahr. Bspw. Vorstandsitzungen oder Schul-Go-AG oder selbst auch nur Physiotherapietermine. Physiotherapie gibt es im Heim nur im Hausbesuch. Hausbesuch habe ich zwar auch gegenwärtig, aber nur zwei Termine von 12 Terminen wöchentlich. Zuhause habe ich z.B. keine Bobath-Liege.
  • im Heim gibt es zwar eine Notklingel. Aber es gibt zwei Probleme: Einerseits ist es unwahrscheinlich geworden, daß ich den Klingelknopf betätigen kann (aufgrund der Lähmungen); zum zweiten tut mit _jetzt_ der Rücken weh und ich brauche _jetzt_ Hilfe. Aber selbst nach klingeln, muß ich noch bis zu 20 Minuten auf Hilfe warten. (O-Ton Pflegeheim: Frau/Herr ..., sie sind doch hier nicht alleine!!)
  • Es besteht ständig das Risiko, daß ich seitlich aus dem Rollstuhl kippe. Ich kann mich dann nicht selber aufrichten und schreie um Hilfe. Die Lage ist nämlich sehr schmerzhaft. Ein Klingelknopf ist dann nutzlos, denn ich kann ihn nicht erreichen.
  • Kurz gesagt: eine Heim- oder Tagespflegeunterbringung ist für mich unvorstellbar!!!

Prognose des Krankheitsverlaufs

Ich habe bereits jetzt die Pflegestufe 3+, d.h. Pflegebedarf mit "außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand". Es ist nicht zu erwarten, daß der Assistenzbedarf von 24 h täglich noch lange ausreicht. Tut er ja schon jetzt nicht mehr, eigentlich. Es ist immer weniger den Pflegekräften zuzumuten, mit meinen Spastiken alleine umzugehen. Duschen geht jedenfalls schon lange nicht mehr durch eine Assistenzperson alleine.

Es gibt aber keine Einschränkung, die laut Gesetz die Assistenz auf 24 h begrenzt. Wenn zwei Personen notwendig sind, sind es eben z.B. 30 h täglich.

Der "Budgetbeauftragte" (Kostenträger) muß dann auch die 30 h täglich tragen. Ich will mal so sagen: Ich habe mir weder die Krankheit noch die Gesetze ausgedacht!

Problem Schulden

Aktuell habe ich heute (9.6.2014) einen Schuldenstand bei externen Gläubigern von 14527,14 EUR. Mit der Zahlung für Juni erhalte ich 6.734,25 Euro von der LH. Im Zusammenhang mit dem vermehrten Einsatz von Honorarkräften zu 9 EUR/h und verminderten Einsatz von Angestellten sowie der Streichung von Säumnisgebühren des Finanzamtes sowie der TK (insgesamt 4500 EUR, RO will das beantragen) werde ich die Schulden begleichen können.

Problem Eingliederungszuschuß vom Jobcenter

Das Jobcenter hat mir in der Tat einen "Eingliederungshilfezuschuß" für BP und CS gezahlt. Es waren insgesamt 9151,77 EUR (2013 7523,99 EUR, 2014 1627,78 EUR).

Dies gilt als Zuschuß zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer anzunehmenden "Minderleistung" nach jahrelanger Arbeitslosigkeit. Diese Minderleistung ist ein Fakt, ich habe sie durch verstärkte Anleitung durch andere Assistenzkräfte ausgeglichen.

Was auch immer jetzt daran unwahr und demzufolge rückzurechnen ist. Das Sozialamt behauptet, die Arbeitsentgeltleistung des Jobcenters ersetzt die Arbeitsentgeltleistung des Sozialamtes. Laut Leitfaden für Sozialhilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser heißt es auf der ersten Seite: Arbeitsämter und Sozialhilfeträger müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen und ihre Ressourcen bündeln, um in gemeinsamer Verantwortung ihre gemeinsame Klientel in Beschäftigung zu bringen. Voraussetzung dazu ist eine offene, faire und kundenorientierte Kooperation. Enges Zuständigkeitsdenken muß überwunden werden.

Problem Arbeitgebermodell mit Honorarkräften

Nur angestellte Arbeitskräfte kann ich mir nicht mehr leisten. Das Sozialgericht hat mir am 7.4.2014 ein Persönliches Budget in Höhe von (6.734,25+700,00) Euro bewilligt. Damit kann ich:

  • den Mindestlohn in der Pflegebranche im Land Brandenburg in Höhe von 8,00 EUR zahlen
  • 30 Tage Krankheit meiner Mitarbeiter*innen kalkulieren
  • kein Entgelt zahlen für Einarbeitung/Weiterbildung/Feiertage (!)/Urlaub (!) zahlen
  • keine Unterkunftskosten und keine Regiekosten (Dienstberatung) ansetzen
  • keine Kosten für "Beratung und Unterstützung" verursachen
  • kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlen
  • einen "angemessenen Nachtzuschlag" in Höhe von 1 (einem) Prozent zahlen
  • keine Zuschläge für Samstags-, Sonntags-, Feiertagsarbeit zahlen
    • Das macht insofern Sinn, weil eine Motivation dieser Zuschläge ist, die Arbeit an diesen Tagen zu vermeiden. Die Arbeit an diesen Tagen ist aber in meinem Fall nicht zu vermeiden! Insofern verlieren diese Zuschläge einen Großteil ihres Sinnes.

Nur zu offensichtlich geht das alles nicht. Es gibt nun mal Feiertage und Urlaub muß ich nun einmal gewähren, wenigstens den Mindesturlaub von vier Wochen. Und daß meine Mitarbeiter*innen nicht krank werden und ich den Urlaub etc. von den kalkulierten Krankheitskosten bezahlen kann, ist ein sehr frommer Wunsch; jedenfalls entspricht er nicht meiner Erfahrung. Krankheit tritt auf!

Nun hat mich KB auf folgenden Umstand hingewiesen: Ca. 7400 EUR stehen mir zur Verfügung. Ein Monat hat im Durchschnitt 730 Stunden. Wenn ich jetzt ein Honorar von 10 EUR/h zahle, geht es doch auf!

Das ist offensichtlich so. Und weil ich mir nicht anders zu helfen weiß, werde ich das immer stärker tun. Angestellte, die ausscheiden, werden nicht durch Neueinstellungen sondern durch Honorarkräfte ersetzt.

So ist das Arbeitgebermodell zwar kaum gemeint, aber was soll's. Ich beschäftige Honorarkräfte innerhalb irgendeiner Zuverdienstgrenze (das sind 100 EUR/Monat bei Hartz IV), die Leute können nicht davon leben, aber ich kann das nicht ändern. Die Leute freuen sich über einen kleinen Zuverdienst, ich freue mich über Assistenzkräfte. Schauen wir mal, wie lange das gut geht. Einfacher ist es jedenfalls mit Vollzeitkräften den Dienstplan zu erstellen als mit "kleinen" Honorarkräften. Abstimmungsprobleme sind unvermeidlich.

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