Widerspruch wegen AHB

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Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Tel. 0331 - 90 23 95
lenz@cvo6.de
Barmer Ersatzkasse
PF 600342
14403 Potsdam
Potsdam, 30.7.2009


Stationäre Anschlußheilbehandlung/Rehabilitation
Sehr geehrte Frau Fritzsche,
ich habe Ihren ablehnenden Bescheid auf meinen Antrag zur Bewilligung einer Anschlußheilbehandlung erhalten. Dagegen lege ich Widerspruch ein. Mit meiner behandelnden Ärztin habe ich Kontakt aufgenommen, diese wird sich ebenfalls an Sie wenden.
Ich möchte Sie auf folgende Umstände aufmerksam machen:
Vor meinem Unfall konnte ich meinen Tag trotz Behinderung (Multiple Sklerose und Pflegestufe II gut allein gestalten und benötigte lediglich Hilfe bei Körperpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Kurze Wege in meiner Wohnung konnte ich allein bewältigen. Es war mir möglich, die sechs Treppen zu meiner Wohnung zu bewältigen und mit mich Hilfe meines Stoßhebelrollstuhls kurze Strecken außerhalb meiner Wohnung zu fortzubewegen. Zweimal die Woche nahm ich den Krankentransport in Anspruch, um eine Physiotherapie aufsuchen. Damit konnte ich meine mobilen Restfähigkeiten zu erhalten.
Infolge meines (unverschuldeten) Unfalles am 9. Juli kam es zu zwei Rippenfrakturen, verbunden mit einem Weichteilschaden der Lunge, Luftemphysem und Pneumothorax. Vom 14.7. bis 22.07. mußte ich deshalb im St. Josefs Krankenhaus behandelt werden.
Da ich an einer Drainage zur Luftabsaugung angeschlossen war, war ich eine Woche komplett ans Bett gefesselt, mit für mich katastrophalen Folgen!
Eine Physiotherapie bzw. Mobilisierung im Bett erfolgte nicht; konnte auch gar nicht erfolgen, da ich starke Schmerzen hatte. Meine linke Seite war bereits vor dem Unfall fast völlig gelähmt, durch die Fraktur auf der rechten Seite konnte ich dann auch meine rechte Körperhälfte nicht mehr bewegen.
In unmittelbarer Folge der der Woche Bettruhe kam und kommt es zu Kreislaufproblemen beim Aufsetzen und zu einer beängstigenden Abnahme meiner motorischen Fähigkeiten. Momentan bin ich weder in der Lage, mit Hilfe einer Pflegeperson zu laufen, noch meine (noch funktionierende) rechte Hand wie früher einzusetzen. Nach 1 – 2 h in sitzender Position wird mir schwindelig und ich muss mich hinlegen. Ein Toilettengang stellt eine große Herausforderung dar. An ein Steigen der Treppen zu meiner Wohnung ist momentan nicht einmal zu denken. Außerdem benötige ich Hilfe bei der Ernährung, was vor dem Unfall nicht der Fall war.
Ich kann weder meinen behandelnden Arzt aufsuchen (Frau Boschmann besucht mich), noch wie früher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Mein Pflegeaufwand übersteigt momentan 4 Stunden am Tag bei weitem, außerdem benötige ich ständig, auch nachts, Hilfe einer Pflegeperson, welche rund um die Uhr erreichbar sein muß. Dies bedeutet nicht nur einen Verlust meiner bis dato vorhandenen Unabhängigkeit sondern übersteigt auch meine finanziellen Mittel.
Die halbstündige Physiotherapie ein- oder zweimal die Woche in meiner Wohnung ist uneffektiv.
Um meine früher vorhandenen (Rest-)Fähigkeiten wieder zu erlangen, empfahl mir die behandelnde Ärztin des St. Josefs Krankenhauses eine Anschlußheilbehandlung,. Diese wurde vom Sozialdienst des Krankenhauses beantragt. Jede Verzögerung Ihrerseits erschwert es mir, meine Fähigkeiten zurückzuerlangen.
Ihre Ablehnung meines Antrages ist nicht nur mir, sondern jedem Menschen, der mit mir zu tun hat, völlig unverständlich. Genau wegen des in Ihrem Schreiben erwähnten Ziel (Wiederherstellung der nach Operation bzw. Akutereignis entstandenen Funktionsstörung) habe ich ja die Maßnahme beantragt! Ich hatte das Akutereignis, die Operation und in deren Folge massive Funktions- und Fähigkeitsstörungen. Ich bin den Belastungen und Erfordernissen des Alltags nicht mehr gewachsen! Aktuell erfülle ich garantiert die Bedingungen für die Pflegestufe III. Ich dachte, die Barmer hilft mir, diese zu vermeiden.
Ich bitte Sie, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.
Mir ist übrigens gleichgültig, ob meine erforderliche Reha „Anschlußheilbehandlung“ oder sonstwie heißt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lenz
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