Zusammenfassung des Ergebnis des Termins vor dem SG am 31.5.2013

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Peter Klink - Rechtsanwalt

Herrn Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Potsdam, den 03.06.2013
Mein Zeichen: 00015-13/PK/mk

Lenz, Oliver ./. Landeshauptstadt Potsdam
hier: Antrag auf einstweilige Anordnung

Sehr geehrter Herr Lenz,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nimmt der Unterzeichner Bezug auf den gemeinsam mit Ihnen am Freitag, den 31. Mai 2013, vor dem Sozialgericht Potsdam wahrgenommenen Termin und fasst noch einmal das Ergebnis dieses Termins wie folgt zusammen:

1.
Die Stadt Potsdam gewährt Ihnen an Eingliederungshilfe und Pflege zur Hilfe für den Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis 30. Juni 2013 einen Betrag von 5.750,00 € als SGB XII-Leistung.

2.
Die Stadt Potsdam wird Sie einen Tag begleiten. Sie werden dafür einen nachvollziehbaren Dienstplan einreichen und ein Pflegetagebuch über zwei Tage führen. Im Rahmen des Dienstplanes ist der Soll mit dem Ist-Einsatz gegenüber zu stellen.

3.
Der nächste Erörterungstermin ist der 28. Juni 2013 um 10:00 Uhr im Saal 5 des Sozialgerichts Potsdam anberaumt worden.

Zu Ihren Anmerkungen zum Termin vom 31. Mai 2013 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Richterin nur der Ansicht ist, dass Ihr Tag sehr voll mit Tätigkeiten ist. Ob Sie diese Tätigkeiten entfalten sollten oder nicht, darüber hat sich die Richterin keinesfalls negativ ausgelassen. Auch hat sie nur zu bedenken gegeben, dass die Organisation von sieben Arbeitskräften außergewöhnlich schwierig sein könnte. Selbstverständlich bleibt Ihnen sowohl das eine als auch das andere persönlich überlassen.

Der Vergleich gilt zunächst für einen Monat. Innerhalb dieses Monats wird gesehen, ob Sie mit dem zur Verfügung gestellten Betrag, 5.750,00 € von der Landeshauptstadt Potsdam, darüber hinaus 700,00 € Pflegegeld von der Pflegekasse sowie vom Arbeitsamt Förderung in Höhe von 50 % für zwei Arbeitskräfte, mithin ein Gesamtbetrag von ca. 6.500,00 € bis 7.000,00 € für den Monat Juni 2013 auskommen werden. Hierzu ist eine genaue Dokumentation der Mittelverwendung notwendig.

Grundsätzlich hat der Unterzeichner mit Ihnen für den 13. Juni 2013 einen Besprechungstermin bei Ihnen bereits vereinbart, bei dem auch Herr O. zugegen sein wird. Zudem sollten alle die bei Ihnen tätigen Arbeitskräfte (derzeit sieben) ebenfalls zugegegen sein, damit mit diesen über die Situation insgesamt gesprochen werden kann.

Der Unterzeichner möchte an dieser Stelle anmerken, dass Sie sich als Arbeitgeber nicht an Tarifvereinbarungen halten müssen und sich im Übrigen auch nicht an irgendwelche Tarife mit Urlaubsvorgaben und Weihnachtsgeldern halten müssen. Auch die Stundensätze sind nicht an den Tarifen grundsätzlich zu orientieren. Hierzu gibt es bereits höchstrichterliche Rechtssprechungen, die einem Leistungsträger, egal welchem, es gestattet, solche tarifvertraglichen Vereinbarungen abzulehnen und nur einen gewissen Grundsockel zu genehmigen. Genauso wird dieses hier vom Gericht vermutlich auch gehandhabt werden. Dies ist leider die vom Bundessozialgericht aktuelle Rechtslage.

Zu den weiteren Fragen möchte der Unterzeichner mitteilen, dass das Ergebnis dieses Monats die Berechnungsgrundlage zumindest für den Beginn des Antrages auf einstweilige Anordnung, dass d. h. für den Zeitraum ab März 2013, darstellen wird. Mithin werden die von Ihnen aufgelaufenen Schulden beim Finanzamt, bei den Krankenkassen sowie bei [dem Lohnbüro] Herr O. sodann im Nachhinein zum großen Teil, vielleicht auch komplett, bezahlt werden können, wenn es dann zu einer Nachzahlung durch die Stadt Potsdam kommen wird.

Als Termin für die gemeinschaftliche Besprechung hatten wir den 13. Juni 2013 um 18:00 Uhr festgehalten. Diesen Termin möchte der Unterzeichner hiermit noch einmal bestätigen.

Bei Rückfragen steht der Unterzeichner selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung und verbleibt

mit freundlichen Grüßen
gez. Peter Klink
Rechtsanwalt

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