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+ | |Hier ist bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis der Bruttolohn der Assistenzkraft auszuweisen (von dem regelmäßig Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag etc., abgehen).<br>Bei einer sog. "geringfügig entlohnten Beschäftigten" (Minijobs/bis 450 Euro Arbeitsentgelt) fügen Sie in dieser Spalte bitte den an die Assistenzkraft ausgezahlten Lohn ein. Die Assistenzkraft hat im Minijob keine Steuern, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. |
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− | |Hier ist bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis der Bruttolohn der Assistenzkraft auszuweisen (von dem regelmäßig Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag etc., abgehen). |
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Version vom 7. Dezember 2013, 21:50 Uhr
Wichtige Hinweise zur Vorlage der
Verwendungsnachweise
1. | Bitte nutzen Sie zur Auflistung aller Kosten zur Beschäftigung einer Assistenzkraft ausschließlich die beiliegende Tabelle. Diese erhalten Sie bei Bedarf gerne auch als Datei per E-Mail. | |
2. | Sofern Sie mehrere Assistenzkräfte im Bewilligungszeitraum beschäftigen, verwenden Sie bitte pro Assistenzkraft eine separate Tabelle. | |
3. | Erläuterungen zu den Spalten 3-9 dieser Tabelle: | |
• Spalte 3/Arbeitnehmer-Brutto: | ||
Hier ist bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis der Bruttolohn der Assistenzkraft auszuweisen (von dem regelmäßig Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag etc., abgehen). Bei einer sog. "geringfügig entlohnten Beschäftigten" (Minijobs/bis 450 Euro Arbeitsentgelt) fügen Sie in dieser Spalte bitte den an die Assistenzkraft ausgezahlten Lohn ein. Die Assistenzkraft hat im Minijob keine Steuern, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. | ||
• Spalte 4-7/Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers: | Bei einem |