Schreiben an die LHP vom 11.08.16
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ich beantrage hiermit die Durchführung einer Budgetkonferenz. Diese soll dem Ziel dienen, eine aktualisierte Zielvereinbarung abzuschliessen. |
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− | Die Notwendigkeit dieser Verfahrensweise ergibt siech daraus, dass noch immer die Höhe des Budgets strittig ist — weshalb es in regelmäßigen Abständen zu Eilverfahren am Sozialgericht kommt. |
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Im Übrigen haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Mein Mandant benötigt zeitweise mehr als nur eine Assistenz (insbesondere im Zusammenhang mit der ärztlich verordneten Wassergymnastik), woraus sich höherer Kosten ergeben. Zu dem hat das Arbeitsgericht Potsdam mit [[Urteil_des_Arbeitsgerichts_vom_19.07.16|Urteil vom 19. Juli 2016]] entschieden, dass wenigstens das Mindestentgelt (analog 2. PflegeArbBV) und ein 20%iger Zuschlag für Nachtarbeit zu zahlen ist. Über dies ist die Frage der Kosten einer Begleitperson zu klären. |
Im Übrigen haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Mein Mandant benötigt zeitweise mehr als nur eine Assistenz (insbesondere im Zusammenhang mit der ärztlich verordneten Wassergymnastik), woraus sich höherer Kosten ergeben. Zu dem hat das Arbeitsgericht Potsdam mit [[Urteil_des_Arbeitsgerichts_vom_19.07.16|Urteil vom 19. Juli 2016]] entschieden, dass wenigstens das Mindestentgelt (analog 2. PflegeArbBV) und ein 20%iger Zuschlag für Nachtarbeit zu zahlen ist. Über dies ist die Frage der Kosten einer Begleitperson zu klären. |
Aktuelle Version vom 11. August 2016, 19:06 Uhr
Rechtsanwalt Dr. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Gesundheit
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Potsdam, den 11. August 2016
Mein Zeichen: 032-15-D
Budgetkonferenz i.S. Oliver Lenz
Ihr Zeichen: 384305.000078419
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hiermit die Durchführung einer Budgetkonferenz. Diese soll dem Ziel dienen, eine aktualisierte Zielvereinbarung abzuschliessen.
Die Notwendigkeit dieser Verfahrensweise ergibt sich daraus, dass noch immer die Höhe des Budgets strittig ist — weshalb es in regelmäßigen Abständen zu Eilverfahren am Sozialgericht kommt.
Im Übrigen haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Mein Mandant benötigt zeitweise mehr als nur eine Assistenz (insbesondere im Zusammenhang mit der ärztlich verordneten Wassergymnastik), woraus sich höherer Kosten ergeben. Zu dem hat das Arbeitsgericht Potsdam mit Urteil vom 19. Juli 2016 entschieden, dass wenigstens das Mindestentgelt (analog 2. PflegeArbBV) und ein 20%iger Zuschlag für Nachtarbeit zu zahlen ist. Über dies ist die Frage der Kosten einer Begleitperson zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Drescher
Rechtsanwalt