Berufung vom 01.07.2013
Lenz (Diskussion | Beiträge) |
Lenz (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
'''wegen: Räumung und Herausgabe von Wohnraum''' |
'''wegen: Räumung und Herausgabe von Wohnraum''' |
||
− | lege ich hiermit namens und in Vollmacht des Klägers<br>'''Berufung'''<br>gegen das am 28.05.2013 verkündete und am 03.06.2013 zugestellte [[Schriftliches_Urteil_vom_28.05.2013 Urteil des Amtsgerichts Potsdam zum Aktenzeichen 24 C 221/12]] ein. |
+ | lege ich hiermit namens und in Vollmacht des Klägers<br>'''Berufung'''<br>gegen das am 28.05.2013 verkündete und am 03.06.2013 zugestellte [[Schriftliches_Urteil_vom_28.05.2013|Urteil des Amtsgerichts Potsdam zum Aktenzeichen 24 C 221/12]] ein. |
Berufungsanträge und Berufungsbegründung bleiben einem fristgerechten weiteren Schriftsatz vorbehalten. |
Berufungsanträge und Berufungsbegründung bleiben einem fristgerechten weiteren Schriftsatz vorbehalten. |
Aktuelle Version vom 12. Juli 2013, 23:30 Uhr
C. A.
G. S.
01.07.2013
Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
Aktenzeichen I. Instanz AG Potsdam 24 C 221/12
In dem Rechtsstreit
J. C.
zurzeit: ..., B.,
- Kläger, Berufungskläger -
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte C. A. und G. S., ...
gegen
1. Oliver Lenz, - Beklagter zu 1), Berufungsbeklagter zu 1) -
2. H. L., - Beklagter zu 2), Berufungsbeklagte zu 2) -
Beide: Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam,
Proz.-Bev.: Rechtsanwältin Katja Damrow, Friedrich-Ebert-Str. 38, 14469 Potsdam
wegen: Räumung und Herausgabe von Wohnraum
lege ich hiermit namens und in Vollmacht des Klägers
Berufung
gegen das am 28.05.2013 verkündete und am 03.06.2013 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Potsdam zum Aktenzeichen 24 C 221/12 ein.
Berufungsanträge und Berufungsbegründung bleiben einem fristgerechten weiteren Schriftsatz vorbehalten.
gez. C. A.
Rechtsanwalt