Einzelfallentscheidung im Widerspruchsverfahren W 127/14
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt T., |
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt T., |
Aktuelle Version vom 14. April 2015, 09:02 Uhr
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Haus II
L.
An Herrn
Rechtsanwalt T.
…
14469 Potsdam
Mein Zeichen: 3842
12.09.2014
Ihr Zeichen: SozR-Len-0808/14
Oliver Lenz, persönliches Budget
Widerspruchsverfahren W127/14
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt T.,
im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erfolgt eine vorläufige Budgetgewährung durch die Landeshauptstadt Potsdam in Höhe von 6734,25 EUR an Ihren Mandanten Herrn Lenz bis zu einer abschließenden Entscheidung im Widerspruchsverfahren.
Zahlungshöhe entspricht dem bisherigen Budgetbetrag bis 31.08.14 und ist für den Monat September 2014 zu verwenden.
Der Auszahlungsbetrag wird am 09.10.2014 auf dem Budgetkonto des Herrn Lenz gutgeschrieben.
Ich habe diesem Schreiben nochmalig eine Auflistung der Pflegedienste im Stadtgebiet Potsdam beigefügt und möchte Sie bitten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, sofern an der Entscheidung in dem Verwaltungsakt vom 17.07.2014 (Az. 384305.000078419), hier insbesondere den Anteil der Pflegeleistungen zukünftig als Sachleistungen zu gewähren, festgehalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. L.