Er ist vollständig auf staatliche Hilfe angewiesen

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Ich erhalte:
 
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* Wohngeld
 
* Wohngeld
* "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII
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* "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII (für mein "Persönliches Budget")
   
 
Darüberhinaus:
 
Darüberhinaus:

Aktuelle Version vom 4. Oktober 2013, 18:09 Uhr

Stand 4.10.2013

Ich erhalte:

  • Wohngeld
  • "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII (für mein "Persönliches Budget")

Darüberhinaus:

  • Prozeßkostenhilfe

Eigene Einnahmen sind:

  • Erwerbsminderungsrente (netto ca. 900 EUR)
  • ein reduziertes Pflegegeld nach SGB XII in Höhe von 233,33 EUR (da das Pflegegeld nach SGB XI in Höhe von 700 EUR (Pflegestufe 3) restlos in mein "Persönliches Budget" eingeht
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