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|Hier ist bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis der Bruttolohn der Assistenzkraft auszuweisen (von dem regelmäßig Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag etc., abgehen). |
|Hier ist bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis der Bruttolohn der Assistenzkraft auszuweisen (von dem regelmäßig Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag etc., abgehen). |
Version vom 7. Dezember 2013, 21:34 Uhr
Wichtige Hinweise zur Vorlage der
Verwendungsnachweise
1. | Bitte nutzen Sie zur Auflistung aller Kosten zur Beschäftigung einer Assistenzkraft ausschließlich die beiliegende Tabelle. Diese erhalten Sie bei Bedarf gerne auch als Datei per E-Mail. |
2. | Sofern Sie mehrere Assistenzkräfte im Bewilligungszeitraum beschäftigen, verwenden Sie bitte pro Assistenzkraft eine separate Tabelle. |
3. | Erläuterungen zu den Spalten 3 - 9 dieser Tabelle: |
Hier ist bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis der Bruttolohn der Assistenzkraft auszuweisen (von dem regelmäßig Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag etc., abgehen). |