Kleine Anfrage an die LHP

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(Frage 1: Wie viele sozialgerichtliche Verfahren, die die oben genannte Person betreffen, wurden bisher geführt und wie viele sind noch rechtshängig?)
(Frage 3: Wie viele Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Potsdam sind in die Angelegenheit eingebunden?)
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Für die Widerspruchs- und Klageverfahren ist eine Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Recht und Vertragsmanagement zuständig.
 
Für die Widerspruchs- und Klageverfahren ist eine Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Recht und Vertragsmanagement zuständig.
:'''''Ich glaube Euch alles, aber das nicht! Alleine beim letzten Erörterungstermin vor dem Sozialgericht war die LHP mit sechs Personen vertreten!!
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:'''''Ich glaube Euch alles, aber das nicht! Alleine beim letzten Erörterungstermin vor dem Sozialgericht war die LHP mit sechs (6) Personen vertreten!!
   
 
==Frage 4: Auf welche Höhe belaufen sich die durch die Landeshauptstadt Potsdam bisher zu tragenden Verfahrenskosten?==
 
==Frage 4: Auf welche Höhe belaufen sich die durch die Landeshauptstadt Potsdam bisher zu tragenden Verfahrenskosten?==

Version vom 15. September 2015, 14:44 Uhr

Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister

Geschäftsbereich/FB 3/38
Bearbeiter: M./O.

Erstellungsdatum: 04.09.2015
Termin: 04.09.2015

Beantwortung der "Kleine Anfrage", Drucksachen-Nr. 15/SVV/0593
Fragesteller/in: Fraktion DIE aNDERE
Betreff: Persönliches Budget


in Beantwortung o.g. Drucksache teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt der o.g. betroffenen Person

Interessant, "o.g." wird gar keine "betroffene Person" benannt. *wunder*

gemäß §17 SGB IX zur Deckung seines Pflege- und Eingliederungshilfebedarfes seit Februar 2012 ein persönliches Budget in Form des Arbeitgebermodells. Die sozialgerichtlichen Verfahren beinhalten Streitigkeiten hinsichtlich der Höhe und Voraussetzungen des persönlichen Budgets.

Was sind denn "Voraussetzungen des persönlichen Budgets". Meines Wissens gibt es nur eine einzige Voraussetzung: Der Betreffende muß am Leben sein! Das bin ich offensichtlich! Welche Voraussetzungen gibt es noch? Mein Hilfebedarf beträgt, wie auch das gerichtlich bestellte Gutachten aussagt, 24 Stunden. Was gibt es da noch Fragen bzgl. der "Voraussetzungen"??? Persönliche Budgets gibt es sogar für Wachkomapatient*innen!!

Inhaltsverzeichnis

Frage 1: Wie viele sozialgerichtliche Verfahren, die die oben genannte Person betreffen, wurden bisher geführt und wie viele sind noch rechtshängig?

Es wurden 9 Eil- bzw. Klageverfahren

Ich weiß von 10 Eilverfahren und einem Klageverfahren.
  1. Az.: S 20 SO 33/13 ER,
  2. Az.: S 20 SO 67/13 ER,
  3. Az.: S 20 SO 144/13,
  4. Az.: S 20 SO 117/14 ER,
  5. Az.: S 20 SO 126/14 ER,
  6. Az.: S 20 SO 5/15 ER,
  7. Az.: S 20 SO 19/15 ER,
  8. Az.: L 15 SO 121/15 B ER,
  9. Az.: S 20 SO 40/15 ER (in diesem Verfahren gab es drei Beschlüsse, nämlich Beschluss vom 28.4.2015, Beschluss vom 26.6.2015 und Beschluss vom 25.8.2015
  10. Az.: L 15 SO 151/15 B ER,
  11. Az.: S 20 SO 75/15 ER

und es werden noch 2 Klageverfahren

  1. Az.: S 20 SO 82/15 (Klage auf Durchführung einer Budgetkonferenz)
  2. Az.: S 20 SO 3/15 ER (Klage auf Zahlung eines persönlichen Budgets)

vor dem Sozialgericht Potsdam geführt.

Frage 2: In wie vielen Fällen wurde zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam entschieden und wie viele Vergleiche wurden geschlossen?

Von den 9 erledigten Eil- bzw. Klageverfahren wurden

  • zwei Verfahren durch Vergleich
Nur Az.: S 20 SO 144/13 wurde durch Vergleich beendet. Das Verfahren hatte aber kurzzeitig auch das Az.: S 28 144/13. Meint die LHP deshalb, daß zwei Verfahren durch Vergleich beendet wurden??
  • zwei Verfahren durch die Erledigungserklärung der o.g. betroffenen Person
Az.: S 20 SO 117/14 ER wurde in der Tat durch Erledigungserklärung beendet. Die LHP zahlte nämlich weiter. Von einem zweiten Verfahren, das durch Erledigungserklärung von mir beendet wurde, weiß ich nichts. (Vielleicht fehlen mir aber Unterlagen.)
  • ein Verfahren durch Anerkenntnis der Landeshauptstadt Potsdam
Das könnte Az.: S 20 SO 5/15 ER gewesen sein. Da fehlt mir ein Schriftstück der LHP.
  • ein Verfahren durch Ablehnung des Antrages
Die "Ablehnung des den Zwischenvergleich von 5.750,00 €/Monat übersteigenden Betrages" schlankweg als "Ablehnung" zu bezeichnen, finde ich aber auch sehr tapfer... Dies betraf Az.: S 20 SO 33/13 ER. Wenn dieses Verfahren überhaupt gemeint ist.

beendet.

In drei Verfahren wurde die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet, an die o.g. betroffene Person zu zahlen.

  1. Az.: S 20 SO 67/13 ER,
  2. Az.: S 20 SO 19/15 ER,
  3. Az.: S 20 SO 40/15 ER.
In Az.: S 20 SO 33/13 ER wurde der Weiterbestand des Zwischenvergleiches beschlossen bzw. "Ablehnung des den Zwischenvergleich von 5.750,00 €/Monat übersteigenden Betrages". Da mußte die LHP aber auch weiterzahlen!

Frage 3: Wie viele Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Potsdam sind in die Angelegenheit eingebunden?

Da die o.g. betroffene Person Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege erhält, ist jeweils ein Fallmanager der Eingliederungshilfe für Erwachsene und Hilfe zur Pflege in die Angelegenheit eingebunden.

Für die Widerspruchs- und Klageverfahren ist eine Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Recht und Vertragsmanagement zuständig.

Ich glaube Euch alles, aber das nicht! Alleine beim letzten Erörterungstermin vor dem Sozialgericht war die LHP mit sechs (6) Personen vertreten!!

Frage 4: Auf welche Höhe belaufen sich die durch die Landeshauptstadt Potsdam bisher zu tragenden Verfahrenskosten?

Für die 9 erledigten Eil- und Klageverfahren sind insgesamt Verfahrenskosten in Höhe von 809,20 EUR angefallen.

Über die Realität einer solchen Aussage mag Mein_Persoenliches_Budget Auskunft geben... Alleine das Gutachten_vom_27.05.15 zu Az.:_S_20_SO_40/15_ER dürfte einen vierstelligen Betrag gekostet haben! (Vermute ich mal.)

Frage 5: Ist beabsichtigt, die Leistungen des persönlichen Budgets zukünftig auch ohne Inanspruchname des Sozialgerichts zu gewähren?

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt Leistungen derr Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege in Form der Persönlichen Budgets, wenn die Budgetfähigkeit des Leistungsberechtigten

Was soll denn das sein? "Budgetfähigkeit"? So einen Begriff gibt es in der gesamten Budgetverordnung oder auch sonstwo nicht! Nur in der LHP Potsdam! Meines Wissens gibt es keine einzige Bedingung! Oder habe ich was nicht mitgekriegt?

Und die gesetzlichen Anspruchsvorschriften gegeben sind.

Die Inanspruchnahme des Sozialgerichtes erfolgt durch die Leistungsberechtigten und nicht durch die Landeshauptstadt Potsdam.

Ach. Und was ist Az.:_L_15_SO_121/15_B_ER und Az.:_L_15_SO_151/15_B_ER? Als die LHP jeweils Beschwerde beim Landessozialgericht ob der Beschlüsse des Sozialgerichts Potsdam in meiner Sache einlegte?

Seit 2007 werden in der Landeshauptstadt Potsdam verstärkt persönliche Budgets umgesetzt. Die Gewährungszeiten variieren je nach Einzelfall und individuellem Hilfebedarf.
Es gibt Budgets, die bereits länger als 5 Jahre gewährt werden und in regelmäßigen Abständen gemeinsam fortgeschrieben werden.
Aktuell erhalten Eltern von 29 behinderten Kindern sowie 21 Erwachsene Bürger mit Behinderungen ein persönliches Budget, teilweise sogar als trägerübergreifendes Budget (mit Beteiligung mehrerer Rehabilitationsträger, wie z.B. Krankenkassen).

Meines Wissens gibt es in ganz Deutschland keine andere Stadt, bei der es so schwer gemacht wird, ein persönliches Budget zu erhalten. Jedenfalls dann, wenn das Sozialamt ("Hilfe zur Pflege") beteiligt ist.
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