Schriftsatz vom 02.05.17
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Der Beklagte hat ausdrücklich erklärt, umfangreiche Maßnahmen zur Stressbewältigung zu betreiben. Möge der Kläger den Schriftsatz auf Seite 3 lesen. |
Der Beklagte hat ausdrücklich erklärt, umfangreiche Maßnahmen zur Stressbewältigung zu betreiben. Möge der Kläger den Schriftsatz auf Seite 3 lesen. |
Aktuelle Version vom 14. Mai 2017, 19:58 Uhr
Rechtsanwältin Katja Damrow
Leipziger Straße 58
14473 Potsdam
Per beA
Landgericht Potsdam
Justizzentrum
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
2. Mai 2017
In der Sache
Lenz ./. C.
erlaube ich mir, wie folgt auf den Schriftsatz der Gegenseite vom 19.04.2017 zu reagieren:
Der Beklagte hat ausdrücklich erklärt, umfangreiche Maßnahmen zur Stressbewältigung zu betreiben. Möge der Kläger den Schriftsatz auf Seite 3 lesen.
Soweit das Gericht einen Beweis für notwendig achtet, bitte ich um Hinweis. Zeugen stehen aufgrund der permanenten Hilfeleistungsstellung ausreichend zur Verfügung.
Katja Damrow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht