Schreiben Finanzamt 16.01.13

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Aktuelle Version vom 20. Januar 2013, 19:57 Uhr

Finanzamt Potsdam
Steuer-Nr.: 046/244/02869

16.01.2013

Herrn
Oliver
Lenz
C.-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und Entrichtung der abzuführenden Lohnsteuer

Sehr geehrter Steuerzahler,

Ihre abzuführende Lohnsteuer für das vergangene Kalenderjahr hat mehr als 4.000 EUR betragen. Sie sind deshalb verpflichtete, Ihre Lohnsteuer-Anmeldungen monatlich abzugeben (§ 41a Abs. 2 Einkommensteuergesetz).

Geben Sie bitte erstmalig für den Anmeldungszeitraum April 2013 eine monatliche Lohnsteuer-Anmeldung ab.

Die Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr wurde durch Hochrechnung ermittelt, da die Betriebsstätte neu errichtet wurde (§ 41a Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz).

Die abzuführende Lohnsteuer ist entsprechend an die Finanzkasse zu entrichten.

Bitte unterrichten Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Finanzamt

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