Rueckforderung III

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Aktuelle Version vom 14. April 2013, 01:39 Uhr

Oliver Lenz 
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Tel. 0331-90 23 95

Mittelbrandenburgische Sparkasse
14459 Potsdam

Sonntag, der 14.04.2013

Mein Girokonto-Nr. 4501152244
Hier: Erstattung zu Unrecht gezahlter Benachrichtigungsentgelte

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der Führung des oben bezeichneten Girokontos haben Sie mir Benachrichtigungsentgelte bei nicht eingelösten Lastschriften in Rechnung gestellt.

Mit Urteil vom 22.05.2012 hat der Bundesgerichtshof (AZ. XI ZR 290/11) entschieden, dass ein solches Entgelt unzulässig ist.

Ich fordere Sie deshalb auf, den von mir insgesamt gezahlten Betrag bis zum 10.05.2013 auf mein o.g. Konto zu überweisen.

Gerne überlasse ich Ihnen in der Anlage eine Kopie des Urteils. Sie scheinen mir ja nicht zu glauben, wie ich Ihrem Schreiben vom 2. April 2013 entnehme.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Lenz

(Anlage: Blatt 1 des o.g. Urteils)

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