Er ist vollständig auf staatliche Hilfe angewiesen
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Version vom 4. Oktober 2013, 18:08 Uhr
Stand 4.10.2013
Ich erhalte:
- Wohngeld
- "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII
Darüberhinaus:
- Prozeßkostenhilfe
Eigene Einnahmen sind:
- Erwerbsminderungsrente (netto ca. 900 EUR)
- ein reduziertes Pflegegeld nach SGB XII in Höhe von 233,33 EUR (da das Pflegegeld nach SGB XI in Höhe von 700 EUR (Pflegestufe 3) restlos in mein "Persönliches Budget" eingeht