Er ist vollständig auf staatliche Hilfe angewiesen

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Version vom 4. Oktober 2013, 18:08 Uhr

Stand 4.10.2013

Ich erhalte:

  • Wohngeld
  • "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII

Darüberhinaus:

  • Prozeßkostenhilfe

Eigene Einnahmen sind:

  • Erwerbsminderungsrente (netto ca. 900 EUR)
  • ein reduziertes Pflegegeld nach SGB XII in Höhe von 233,33 EUR (da das Pflegegeld nach SGB XI in Höhe von 700 EUR (Pflegestufe 3) restlos in mein "Persönliches Budget" eingeht
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