Schreiben an LH vom 19.05.14
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In Bezug auf die Ihnen noch nicht vorliegenden Unterlagen, welche Sie noch einmal mit obigem Schreiben angefordert haben, übermittle ich Ihnen auf Veranlassung meines Mandanten die nachfolgenden Unterlagen für Ihre Akte zur weiteren Verwendung. |
In Bezug auf die Ihnen noch nicht vorliegenden Unterlagen, welche Sie noch einmal mit obigem Schreiben angefordert haben, übermittle ich Ihnen auf Veranlassung meines Mandanten die nachfolgenden Unterlagen für Ihre Akte zur weiteren Verwendung. |
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+ | Der Unterzeichner geht davon aus, dass somit die von Ihnen erbetenen Unterlagen nunmehr vollständig vorhanden sind und eine Auszahlung des Junibetrages nichts im Wege steht. Andernfalls bittet der Unterzeichner um eine kurze Mitteilung. |
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Aktuelle Version vom 9. März 2015, 18:19 Uhr
Rechtsanwalt Peter Klink
Lennéstr. 71
14471 Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
z. H. S.
Hegelallee 6-8
14469 Potsdam
Potsdam, den 19.05.2014
Lenz, Oliver ./. Landeshauptstadt Potsdam
hier: Ihr Schreiben vom 08. Mai 2014
Sehr geehrt... S.,
in der vorbezeichneten Angelegenheit bezieht sich der Unterzeichner auf Ihr Schreiben vom 08. Mai 2014 und teilt zunächst zu Ihrer Frage für die übersandten Honorarverträge mit, dass Vertragsbeginn bei den Honorarverträgen grundsätzlich das Datum der Unterschrift ist, sofern sich nichts anderes aus dem Vertrag selbst ergibt.
In Bezug auf die Ihnen noch nicht vorliegenden Unterlagen, welche Sie noch einmal mit obigem Schreiben angefordert haben, übermittle ich Ihnen auf Veranlassung meines Mandanten die nachfolgenden Unterlagen für Ihre Akte zur weiteren Verwendung.
Der Unterzeichner geht davon aus, dass somit die von Ihnen erbetenen Unterlagen nunmehr vollständig vorhanden sind und eine Auszahlung des Junibetrages nichts im Wege steht. Andernfalls bittet der Unterzeichner um eine kurze Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Klink
Rechtsanwalt
Anlagen