Schreiben an die LHP vom 28.07.15
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Aktuelle Version vom 28. Juli 2015, 22:34 Uhr
Rüdiger Otto
Feuerbachstraße 35, 14471 Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
Amt für Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
14469 Potsdam
Potsdam, den 28.07.2015
Az.: 384305.000078419
Ihr Schreiben vom 23.07.2015
Sehr geehrte Frau S.,
die weitere Ablehnungshaltung der Landeshauptstadt Potsdam i.S. Budgetkonferenz halte ich für verfassungwidrig und gefährlich. In Ihrem eigenen Schriftsatz monieren Sie Unzulänglichkeiten bei den Arbeitszeiten, welche nur in einem ordnungsgemäßen trägerübergreifenden Budget zu gewährleisten sind. Die Alternative, die Pflege durch Sachleistungen mit Hilfe eines zugelassenen Pfelgedienstes zu gewährleisten, haben Sie ja nicht umsetzen können. Der seit August 2014 andauernde Zustand ist unverändert problematisch. Ihr, im Bescheid vom 17.07.2014 ausgewiesenes gekürztes Pflegegeld nach SGB XII, ist bis heute nicht gezahlt. Ich fordere Sie auf, diese Zahlung vollständig bis 03.08.2015 zu erbingen. Gleichzeitig setze ich Sie hiermit in Verzug.
Die Kontoauszüge März und April wurden Ihnen am 11.05.2015 per Mail über das Sozialgericht zugesendet. Die Mittelverwendung von Mai und Juni 2015 wurden am 24.06. und am 20.07.2015 per Mail an das Sozialgerich weitergeleitet. Laut meinen Informationen haben Sie die Unterlagen erhalten. Die Tatsache, dass die Originalbelege von Herrn Lenz, welche Ihnen für den Zeitraum 01.10.2014 bis zum 28.02.2015 über das Sozialgericht zur Verfügung gestellt worden sind, bis heute nicht zurück gegeben worden sind, führt dazu, dass Sie nur noch elektronische Belege erhalten. Ich fordere Sie letztmalig auf, die fehlenden Belege bis zum 03.08.2015 in meinem Büro abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Otto