Schriftsatz an das SG vom 04.02.16
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Aktuelle Version vom 4. Februar 2016, 22:12 Uhr
Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14469 Potsdam
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Potsdam, den 04.02.2016
Mein Zeichen: 051-15-D
In dem Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 3/15
mache ich darauf aufmerksam, dass in der Budgetkonferenz vom 22.01.2016 keine Regelung über die konkrete Höhe der Leistungen getroffen wurde, weil insofern eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren erwartet wird (vgl. Protokoll, als Anlage beigefügt).
Das Gericht wird höflich um Mitteilung gebeten, wann mit dieser zu rechnen ist.
Die gerichtliche Entscheidung würde den seit Jahren bestehenden Streit abschließen, da nur noch die Höhe des Budgets strittig ist. Insofern ist auch lediglich über die Frage des Mindestlohns zu befinden.
Ich halte eine rasche Entscheidung für sachdienslich, da nur hierdurch weitere Eilverfahren entbehrlich werden. Der zusätzliche Aufwand, der allen Beteiligten dadurch entsteht, dass sich die Problematik weiterhin in der Schwebe befindet, könnte vermieden werden.
Im Übrigen ist dem Kläger sehr wohl bewusst, dass es sich bei Mitteln nach dem SGB XII nur um "Nothilfe" handelt. Es wurden allerdings zu keinem Zeitpunkt Luxusaufwendungen geltend gemacht. Beantragt ist nur das, worauf ein gesetzlicher Anspruch besteht - wobei die Assistenzkräfte gerade einmal den Mindestlohn beanspruchen.
Der ungeklärte Zustand behindert die Ordnungsgemäßheit des Budgets und bealstet den Kläger, der schon ausreichend mit seinen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat.
Eine Abschrift habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Drescher
Rechtsanwalt