Protokoll der Budgetkonferenz am 22.01.16

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren
Hegelallee 6-8, Haus 2
R.

Rüdiger Otto
Feuerbachstr. 35
14471 Potsdam

28.01.2016

Gesprächsprotokoll vom 22.01.2016
Für: Oliver Lenz, geb. 15.05.1966

Sehr geehrter Herr Otto,

in Anlage finden Sie zunächst das Protokoll zum Gespräch vom 22.01.2016 zur Kenntnis. [...]

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. R.

Anlage

  • Protokoll zum Gespräch vom 22.01.2016
  • Zielvereinbarung

Inhaltsverzeichnis

Seite 1

Protokoll zum Budgetgespräch vom 22.01.2016

  • Beginn: 11.00 Uhr
  • Ende: 12.20 Uhr

Teilnehmer:

  • Herr Lenz
  • Herr Otto (Vertreter für Herrn Oliver Lenz)
  • Frau Wohnig (Assistenz von Herrn Lenz)
  • Frau R. (Koordination Gemeinsame Servisestelle/Techniker Krankenkasse)
  • Frau B. (Sachbearbeiter soziale Pflegeberatung)
  • Herr L. (Arbeitsgruppenleiter Eingliederungshilfe für Erwachsene)
  • Frau S. (Fallmanager Hilfe zur Pflege)
  • Herr R. (Fallmanager Eingliederungshilfe)

I. Eröffnung des Gesprächs

Die Teilnehmer stellen sich kurz vor. Herr Otto teilt mit, dass der Rechtsanwalt Dr. Drescher nicht zum Termin erscheint.

Ziel des Gespräches ist es, entsprechend dem Beschluss vom 02.12.2015 - S 20 SP 155/15 ER

Schreibfehler im Original.

- eine Zielvereinbarung abzuschließen. Die Zielvereinbarung soll für die Dauer vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 gelten, vorbehaltlich der Entscheidung in der Hauptsache. Weiterhin soll die Zielvereinbarung mögliche Leistungen der Kranken- und Pflegekasse enthalten.

Auf Grund des laufenden Verfahrens vor dem Sozialgericht Potsdam wird ein der Zielvereinbarung folgender Bescheid ausschließlich über die Leistungen der Kranken- und Pflegekasse ergehen. Im Übrigen bleibt die Entscheidung über die Höhe dem noch laufenden Hauptsacheverfahren vorbehalten.

II. Leistungen der Kranken- und Pflegekasse

Frau R. erörtert die möglichen Leistungen der kranken- und Pflegekasse:

Pflegegeld: Nach Abschluss der Zielvereinbarung wird das Pflegegeld der Pflegekasse (TK) mit dem Budget von der Landeshauptstadt ausgezahlt. Eine erste Zahlung wäre frühestens für 03/2015 möglich.
Häusliche Krankenpflege: Herr Lenz übergibt eine aktuelle Verordnung für die häusliche Krankenpflege. Die Höhe wird ermittelt und mitgeteilt.
Auf Wunsch wird ermittelt, welche Qualifikation für die Durchführung der Behandlungspflege erforderlich und welche Vergütungssätze hierbei jeweils zugrunde zu legen sind.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Vergütungssatz bereits die Aufwendungen abdeckt, die durch die Anleitung von Assistenten und Prophylaxe und Hilfsmittelüberwachung entstehen.
Grammatik im Original.

Seite 2

Physiotherapie: Es besteht Einigkeit zwischen den Teilnehmern, dass die Physiotherapie, wie bisher auch, als Sachleistung gewährt werden soll.
Fahrkosten zu Ärzten Es wird der Hinweis gegeben, dass bei entsprechender Verordnung die Fahrkosten zu Ärzten ins Budget kommen sollen. Die Personalkosten für die Begleitperson zählen nicht hierzu.
Niedrigschwellige Betreuungsleistungen: Es wird der Hinweis gegeben, dass auch niedrigschwellige Betreuungsleistungen genutzt werdne können. Die Leistung ist selbst nicht budgetfähig. Eine entsprechende Liste von Anbietern wird übergeben.
Verhinderungs- und
Kurzzeitpflege:
Diese Leistung ist ebenfalls nicht budgetfähig. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig, formlos zu stellen.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Hinweis auf §77 SGB XI nicht mehr in die Zielvereinbarung mit einfließt, da ein entsprechender Antrag nach §77 Abs. 2 SGB XI von der Pflegekasse abschlägig beschieden wurde und eine selbständige Beschäftigung unter den Bedingungen von §77 Abs. 1 SGB XI nicht gewünscht wird.

Bei der Abrechnung der häuslichen Krankenpflege kann die bisherige Liste verwendet werden. Die Abrechnung soll halbjährlich erfolgen. Ein entsprechender Passus wird in der Zielvereinbarung eingefügt.

III. Abschließende Hinweise

Frau S. übergibt eine Liste, die die von Herrn Lenz Beschäftigten und der Stadtverwaltung Potsdam bekannten Arbeitnehmer und Honorarbeschäftigten enthält. Zugleich zeigt die Liste auf, für welche Beschäftigten eine Arbeits- bzw. Honorarvertrag vorliegt. Herr Lenz sichert eine Aktualisierung und Vervollständigung der Liste zu.

Es erfolgt der Hinweis, dass ab 01/2016 die Begleit- und Regiekosten pauschalisiert vergütet werden. Sofern die Kosten die Pauschale überschreiten, ist dies vorab anzuzeigen.

Ich kann mich nicht entsinnen, daß über pauschale Begleitkosten gesprochen wurde.

Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass die Gewährung für 24 Stunden erfolgt, und die Leistungen der Kranken- und Pflegekasse das Budget grundsätzlich nicht aufstocken. Sollte jedoch für eine Leistung ein abweichender Vergütungssatz bestehen, wird sich dies auch auf das Budget auswirken.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass das gekürzte Pflegegeld auf das private Konto gehen soll. Eine Kontoverbindung teilt Herr Lenz mit.

Weiterhin wird auf die Erforderlichkeit einer Vermögensprüfung hingewiesen, wofür nötige Unterlagen von Herrn Lenz beigebracht werden.

Seite 3

Darüber hinaus wird das vorgelegte Muster einer Zielvereinbarung besprochen. Herr Otto trägt vor, dass Punkt 7 der Zielvereinbarung - "Ruhen der Leistungen" - zu entfernen sei. Herr Lenz habe einen Anspruch auf eine Krankenhausassistenz.
Punkt 7 wird nochmals geprüft.

Herr Otto regt eine entsprechende Klausel an, die die Fortführung nach Ablauf des Gewährungszeitraumes regelt.

Herr Lenz ist mit einer regelmäßigen Prüfung des Arbeitsschutzes durch die Berufsgenossenschaft einverstanden.

Ergänzend erhält Herr Lenz noch ein Merkblatt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) über die Arbeitgeberpflichten.

Abschließend meint Herr Lenz, dass zwei Assistenten für die Körperpflege erforderlich wären. Das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sind wegen eines Mietrechtsstreit nicht möglich.

gez. L.

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