Beschluss des SG vom 26.05.16
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Version vom 30. Mai 2016, 17:43 Uhr
Sozialgericht Potsdam
Beschluss
In dem Rechtsstreit
Oliver Lenz,
Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam
Prozessbevollmächtigte/r:
Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher,
Helene-Lange-Straße 8, 14469 Potsdam
- Antragsteller -
gegen
Landeshauptstadt Potsdam
vertreten durch Fachbereich Soziales
Gesundheit und Umwelt
der Landeshauptstadt Potsdam,
Hegelallee 6-8, 14469 Potsdam,
Az.: 3812
- Antragsgegnerin -
hat die 20. Kammer des Sozialgerichts Potsdam
- am 26. Mai 2016
durch die Richterin am Sozialgericht H.,
b e s c h l o s s e n :
Seite 2
- Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragssteller unter rechnerischer Berücksichtigung der bislang bewilligten Leistungen von monatlich 8.066,76 € ab dem 1. Februar 2016 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31. Oktober 2016, monatlich einen Betrag für das beantragte persönliche Budget von 8.500,00 € (ohne Berücksichtigung des Pflegegeldes) zu bewilligen und auszuzahlen.
- Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu erstatten.
- Dem Antragsteller wird ab dem 1. Februar 2016 Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz beim Sozialgericht Potsdam - ohne Zahlung von Raten - unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Falko Drescher aus Potsdam bewilligt.