Mein Vorschlag einer Zielvereinbarung
Muster einer Zielvereinbarung
für die Gewährung eines Persönlichen Budgets
Zwischen Herrn Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6
und
Landeshauptstadt Potsdam, Amt für Soziales und Versorgung, Hegelallee 6-8
wird zur Erbringung von Leistungen zur Teilhabe in Form eines persönlichen Budgets (§ 17 SGB IX) gemäß § 4 der BudgetVO die folgende Zielvereinbarung geschlossen.
Aufgrund des Bedarfsfeststellungsverfahrens (Gesamtplan, Hilfeplanverfahren, Hilfeplankonferenz) vom (bisher nicht durchgeführt!?) wird festgestellt:
1. Individuelle Förder- und Leistungsziele
Als Grundsatzziele werden von Herrn Oliver Lenz angestrebt:
Im Bereich Wohnen:
- Verbleib in einer eigenen Wohnung (z.Zt. Carl-von-Ossietzky-Str. 6)
Im Bereich Arbeit:
- Entfällt, da Herr Lenz seit 1.1.2005 eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht.
Im Bereich Bildung:
- Entfällt.
Im Bereich Freizeit:
- Teilnahme an den Chorproben und -auftritten des Hans-Beimler-Chors/Berlin
- Wahrnemung der Schatzmeisterfunktion im Chorbeirat des Hans-Beimler-Chors
- Wahrnehmung der Vorstandsfunktion im Mieterverein Potsdam e.V.
- Teilnahme am wöchentlichen Go-Treff in Potsdam. Go ist ein asiatisches Brettspiel.
- Teilnahme an der monatlichen "Potsdamer Runde" der Brandenburgischen Freidenkerverbandes
- Teilnahme am jährlichen Workshop der Chansonwerkstatt
Im Bereich soziale Beziehungen:
- Betreuung seiner beiden minderjährigen Kinder.
- Regelmäßiger Besuch seiner Eltern.
In sonstigen Bereichen:
- Gesangsunterricht
Dazu werden folgende konkrete Ziele verfolgt (mit Zeitangabe):
- 24-stündige Assistenz. Diese Assistenz ist unbestritten (Vgl. ärztliche Gutachten, z.B. von der MS-Ambulanz 2013)
- Zum Bereich Wohnen: 24-stündige Assistenz
- Zum Bereich Freizeit: 24-stündige Assistenz
- Zum Bereich soziale Beziehungen: 24-stündige Assistenz
- Zu sonstigen Bereichen: 24-stündige Assistenz
Vorbemerkung
Nach § 17 SGB IX richtet sich das persönliche Budget auf Leistungen zur Teilhabe. Es muss den individuell festgestellten Bedarf decken. Hierzu gehören auch die notwendige Beratung und Unterstützung bei der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget. Aus §§ 10 und 33 SGB I (Allgemeiner Teil) sowie § 1 SGB IX folgt, dass bei der Hilfe zur Teilhabe das Selbstbestimmungsrecht, das Benachteiligungsverbot, die gleichberechtigte Teilhabe sowie ein angemessenes Wunsch-und Wahlrecht für die Hilfegewährung leitend sind.
Erforderliche Hilfen zur Deckung des Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- Zur Zielerreichung sind folgende Hilfeleistungen in folgendem zeitlichen Umfang erforderlich:
- Art der Hilfe: persönliche Assistenz
- Stunden pro Woche: 168 (24-stündige Assistenz)
2. Qualifikation der Ausführenden:
- Mindestens eine Person im Assistenzteam muß Fachkenntnis haben (Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in, etc.)
- Ansonsten keine
3. Erforderliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen*
Für die Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Verwendung und Verwaltung des persönlichen Budgets werden im Vereinbarungszeitraum durchschnittlich acht Stunden im Monat benötigt.
4. Höhe des Budgets*
Für die Höhe des Budgets ist zu berücksichtigen:
- Eine Woche hat 168 Stunden.
- Jährlich: 365,25 Tage
- Hinzu kommen durchschnittlich 10 Feiertage im Jahr (Land Brandenburg: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrt, 1. Mai, Pfingstmontag, 3. Oktober, Reformationstag, 1. Weihnachtsfeiertag, 2. Weihnachtsfeiertag)
- Hinzu kommt ein Mindesturlaub von 24 Arbeittagen (20 Wochentage; 28 Tage)
- Ich benötige also jährlich 365,25 + 10 + 28 = 403,25 Tage Assistenz. Das macht 9.678 Stunden Assistenz im Jahr. Das macht pro Woche (9678/365,25)*7=185,84 Stunden.
- Hinzu kommen folgende Zuschläge:
Nachtzuschlag | 20% |
Sonntagszuschlag | 25% |
Samstagszuschlag | 20% |
Feiertagszuschlag | 35% |
Zuschlag 24.12. und 31.12. | 35% |
Das Persönliche Budget setzt sich wie folgt zusammen:
- 40 Stunden/Woche für Fachkräfte gem. Ziff. 2 und 3
- Arbeitnehmerbrutto je Stunde ??,?? €
- 125,84 Stunden für sonstige Personen gem. Ziff. 2 und 3 je 8,65 € (Mindestlohn in der Pflegebranche 2015)
Das Budget beträgt damit monatlich insgesamt ????,?? EUR.
5. Nachweis der Verwendung*
Herr Oliver Lenz verpflichtet sich, das Budget ausschließlich im Sinne der vorstehenden Ziele zu verwenden.
Ein Nachweis über die Nutzung der o.g. Leistungen ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich: Aufgrund des eigenen Interesses und des bekannten Bedarfes von 24-stündiger (Rund um die Uhr) Assistenz.
6. Regelung bei stationären Aufenthalten
Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Krankenhausaufenthalte) ist die Deckung des Bedarfs u.U. durch die Einrichtung sichergestellt.
Herr Oliver Lenz verpflichtet sich, die Einrichtungsaufenthalte dem beauftragten Leistungsträger mitzuteilen. Stationäre Aufenthalte mit einer Dauer von weniger als drei Tagen haben keine Auswirkung auf die Gewährung des Budgets. Für darüber hinaus bestehende Bedarfe während eines stationären Aufenthaltes ist ein gesonderter Antrag zu stellen.