Mein Vorschlag einer Zielvereinbarung

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Angelehnt an: http://www.budget.bmas.de/MarktplatzPB/SharedDocs/Downloads/DE/foerderprojekte/asl_musterzielvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile


Muster einer Zielvereinbarung
für die Gewährung eines Persönlichen Budgets Zwischen Herrn Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6
und
Landeshauptstadt Potsdam, Amt für Soziales und Versorgung, Hegelallee 6-8

wird zur Erbringung von Leistungen zur Teilhabe in Form eines persönlichen Budgets (§ 17 SGB IX) gemäß § 4 der BudgetVO die folgende Zielvereinbarung geschlossen.

Aufgrund des Bedarfsfeststellungsverfahrens (Gesamtplan, Hilfeplanverfahren, Hilfeplankonferenz) vom (bisher nicht durchgeführt!?) wird festgestellt:

Inhaltsverzeichnis

1. Individuelle Förder- und Leistungsziele

Als Grundsatzziele werden von Herrn Oliver Lenz angestrebt:

Im Bereich Wohnen:

  • Verbleib in einer eigenen Wohnung (z.Zt. Carl-von-Ossietzky-Str. 6)

Im Bereich Arbeit:

  • Entfällt, da Herr Lenz seit 1.1.2005 eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht.

Im Bereich Bildung:

  • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren nach Wunsch.

Im Bereich Freizeit:

  • Teilnahme an den Chorproben und -auftritten des Hans-Beimler-Chors/Berlin
  • Wahrnemung der Schatzmeisterfunktion im Chorbeirat des Hans-Beimler-Chors
  • Wahrnehmung der Vorstandsfunktion im Mieterverein Potsdam e.V.
  • Teilnahme am wöchentlichen Go-Treff in Potsdam. Go ist ein asiatisches Brettspiel.
  • Teilnahme an der monatlichen "Potsdamer Runde" der Brandenburgischen Freidenkerverbandes
  • Teilnahme am jährlichen Workshop der Chansonwerkstatt

Im Bereich soziale Beziehungen:

  • Betreuung seiner beiden minderjährigen Kinder.
  • Regelmäßiger Besuch seiner Eltern.
  • Kontakt und Besuch von Bekannten.

In sonstigen Bereichen:

  • Gesangsunterricht

Dazu werden folgende konkrete Ziele verfolgt (mit Zeitangabe):

Vorbemerkung: 24-stündige Assistenz. Diese Assistenz ist unbestritten (Vgl. ärztliche Gutachten, z.B. von der MS-Ambulanz 2013 oder, jüngeren Datums, Gutachten_vom_27.05.15)

Wenn aber 24stündige Assistenz besteht, sind ALLE Teilhabebereiche automatisch mit abgedeckt. Da die 24 Stunden Assistenzbedarf unabhängig von der konkreten Handlung sind (sie bestehen immer; auch ohne jede konkrete Handlung), kann die konkrete Ausgestaltung dahingestellt bleiben. Siehe: Gutachten_vom_27.05.15

  • Zum Bereich Wohnen: siehe oben. 24-stündige Assistenz
  • Zum Bereich Freizeit: s.o. 24-stündige Assistenz
  • Zum Bereich soziale Beziehungen: s.o. 24-stündige Assistenz
  • Zu sonstigen Bereichen: s.o. 24-stündige Assistenz

Vorbemerkung

Nach § 17 SGB IX richtet sich das persönliche Budget auf Leistungen zur Teilhabe. Es muss den individuell festgestellten Bedarf decken. Hierzu gehören auch die notwendige Beratung und Unterstützung bei der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget. Aus §§ 10 und 33 SGB I (Allgemeiner Teil) sowie § 1 SGB IX folgt, dass bei der Hilfe zur Teilhabe das Selbstbestimmungsrecht, das Benachteiligungsverbot, die gleichberechtigte Teilhabe sowie ein angemessenes Wunsch-und Wahlrecht für die Hilfegewährung leitend sind.

Erforderliche Hilfen zur Deckung des Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

  • Zur Zielerreichung sind folgende Hilfeleistungen in folgendem zeitlichen Umfang erforderlich:
  • Art der Hilfe: persönliche Assistenz
  • Stunden pro Woche: 168 (24-stündige Assistenz)

2. Qualifikation der Ausführenden:

  • Mindestens eine Person im Assistenzteam muß Fachkenntnis haben (Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in, etc.)

3. Erforderliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen*

Für die Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Verwendung und Verwaltung des persönlichen Budgets werden im Vereinbarungszeitraum durchschnittlich acht Stunden im Monat benötigt.

4. Höhe des Budgets

Für die Höhe des Budgets ist zu berücksichtigen:

  • Eine Woche hat 168 Stunden.
    • Jährlich: 365,25 Tage
    • Hinzu kommen durchschnittlich 10 Feiertage im Jahr (Land Brandenburg: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrt, 1. Mai, Pfingstmontag, 3. Oktober, Reformationstag, 1. Weihnachtsfeiertag, 2. Weihnachtsfeiertag)
    • Hinzu kommt ein Mindesturlaub von 24 Arbeittagen (20 Wochentage; 28 Tage)
  • Ich möchte monatlich eine Teamsitzung mit den Angestellten durchführen. Dafür ist jeweils eine Stunde Arbeitszeit einzuplanen.
  • Ich möchte meine Arbeitnehmer*innen monatlich eine Stunde schulen. Ohne Schulung geht es nicht. Dazu verschlechtert sich mein Zustand zu schnell und außerdem gibt es ständig neue Regelungen und Bestimmungen in der Pflegebranche.
  • Ich benötige also jährlich 365,25 + 10 + 28 = 403,25 Tage Assistenz. Hinzu kommen je 6 Stunden Dienstberatung bzw. Schulung. Das macht 9.678+12=9.690 Stunden Assistenz im Jahr. Das macht pro Woche (9690/365,25)*7=185,71 Stunden.
Zuschlagsart Höhe Art der Berechnung # Stunden
Nachtzuschlag 20% 23:00-06:00 (7 h) 365,25*7h=2556,25h
Sonntagszuschlag 25% 00:00-24:00 (365,25/7)*24 h=1252.08 h
Samstagszuschlag 20% 13:00-23:00 (365,25/7)*10 h=521,79
Feiertagszuschlag 35% 00:00-24:00 240 h
Zuschlag 24.12. und 31.12. 35% 13:00-24:00 22 h

Das Persönliche Budget setzt sich wie folgt zusammen:

  • 40 Stunden/Woche für Fachkräfte gem. Ziff. 2 und 3
    • Bruttolohn je Stunde: (Vergütung gemäß TVöD). (konkrete Höhe ist abhängig von den individuellen Umständen (Lebensalter, Dienstalter, Ausbildung, etc.))
  • 125,84 Stunden für sonstige Personen gem. Ziff. 2 und 3

Der Lohn berechnet sich in Anwendung des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) in der jeweils neuesten Fassung.

Aus oben gesagten ergibt sich das monatlich zu zahlende persönliche Budget.

Beispiel

Eine Fachkraft erhält in einem bekannten Beispiel eine Grundvergütung in Höhe von 10,50 €, zzgl. der Zulagen Ortszuschlag, allgemeine Zulage und Pflegezulage in Höhe von 4,77 €. (BMT AW Ost Stand 2003). Zu beachten sind noch ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen und Weihnachts- und Urlaubsgeld.

5. Nachweis der Verwendung

Herr Oliver Lenz verpflichtet sich, das Budget ausschließlich im Sinne der vorstehenden Ziele zu verwenden.

Der Budgetnehmer verpflichtet sich, die Inanspruchnahme der o.g. Leistungen durch die Vorlage des abgeleisteten Dienstplans, der Kontoauszüge des Budgetkontos und der Behandlungspflegedokumentation nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt monatlich.

Oder:

Ein Nachweis über die Nutzung der o.g. Leistungen ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich. Grund: eigenes Interesse des Budgetnehmers und des Bedarfes von 24-stündiger (rund um die Uhr) Assistenz.

6. Regelung bei stationären Aufenthalten

Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Krankenhausaufenthalte) ist die Deckung des Bedarfs >>> u.U. <<< durch die Einrichtung sichergestellt.

Herr Oliver Lenz verpflichtet sich, die Einrichtungsaufenthalte dem beauftragten Leistungsträger mitzuteilen. Stationäre Aufenthalte mit einer Dauer von weniger als drei Tagen haben keine Auswirkung auf die Gewährung des Budgets. Für darüber hinaus bestehende Bedarfe während eines stationären Aufenthaltes ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

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