Widerspruchsbegründung des Widerspruchs vom 24.10.2012
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Version vom 31. März 2013, 00:40 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
RA Peter Klink
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Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt
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Potsdam, den 28.03.2013
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Lenz, Oliver ./. Stadt Potsdam
Ihr Zeichen: 384 ...
hier: Widerspruchsbegründung des Widerspruchs vom 24. Oktober 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
- in der vorbezeichneten Angelegenheit wird der mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 erhobene Widerspruch gegen den Bescheid vom 20. September 2012 nunmehr wie folgt begründet:
- Der Widerspruchsführer leidet an einer Form der Multiplen Sklerose mit primär chronischem Verlauf. Es bestehen multiple Läsionen (Schädigungen, Verletzungen) der BWS und HWS, eine linksbetonte Tetraparese, schmerzhafte Streck- und Beugespastiken der Beine, deutliche Kraftminderungen der Extremitäten und eine fehlende Rumpfstabilität, linksseitige Mißempfindungen, eine verminderte Konzentrationsfähigkeit. Es besteht eine häufig schnelle Erschöpfbarkeit und Müdigkeit.
- Die gesundheitlichen Einschränkungen bedingen, dass der Widerspruchsführer nicht laufen kann, mit seinen Armen und Händen kaum Sachen - vor allem filigrane Sachen wie Zahnbürsten u. ä. - halten und führen kann und häufig, d.h. mehrfach am Tage, Ruhezeiten wegen seiner schnellen Erschöpfbarkeit einlegen muss.
- Der Widerspruchsführer ist seitens des Versorgungsamtes mit einem GdB von 100 verbeschieden worden. Zudem sind dem Widerspruchsführer die Merkzeichen "aG", "G", "B", "H" und "RF" zuerkannt.
- Der Widerspruchsführer teilte in seiner Aufstellung der Widerspruchsgegnerin mit, dass er einen täglichen Hilfebedarf an Assistenz und Pflege in Höhe von tagsüber mindestens 16 Stunden und 56 Minuten hat.
- Dabei ging der Widerspruchsführer zunächst von einem Pflegeaufwand von 425,2 Minuten aus; CXD
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