Widerspruch vom 20.09.22
Aus cvo6
Version vom 11. Dezember 2022, 20:44 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
Kanzlei Damrow
Babelsberger Straße 26
14473 Potsdam
Rechtsanwalt M.
20. September 2022
Lenz ./. Worseck
Sehr geehrte[] M.,
namens und in Vollmacht meines Mandanten erhebe ich abermals gegen die Kündigung vom 01.09.2022
Widerspruch.
Ich weise vorsorglich daraufhin, dass weder die Kündigung, noch der Räumungstermin bestätigt werden. Die Kündigung ist unwirksam.
Die Voraussetzung des § 543 Abs. 1,2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 573 Abs. 1 BGB liegen hier nicht vor.
Da Sie trotz der ausführlichen Antworten meines Mandanten nicht von der Kündigung ablassen haben Sie im Weiteren auch meine Kosten für die außergerichtliche Vertretung zu tragen.