Meine E-Mail vom 20.2.2012
Aus cvo6
Version vom 27. März 2012, 15:38 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
Sehr geehrter Herr C., danke fuer das Telefonat. Ich habe, wie versprochen, mit dem Wohngeldrechner (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/dwoWohngeld/jsp/start.jsp?FRM_SID=2 ) "gespielt". Danach erhoehte sich bis zu einem Mietzins von 650 EUR das Wohngeld etwa im Gleichklang mit dem Mietzins. Insofern waere eine vertragliche Regelung wie folgt fuer mich _denkbar_: --------------------------------- Die Kaltmiete wird auf freiwilliger Basis von jetzt 181,03 EUR auf 431,03 EUR erhoeht. Diese freiwillige Erhoehung gilt nur solange und insofern, als der Mieter ein Wohngeld erhaelt, das mindestens 85% der Differenz zum gegenwaertigen Mietzins deckt. Der Mieter verpflichtet sich, sich aktiv und nachvollziehbar um Wohngeld zu bemuehen. Eine Mieterhoehung auf Vergleichsmiete gem. §558 BGB ist unbenommen, darf sich aber nicht auf die freiwillig erhoehte Miete beziehen, sondern nur auf den Mietzins ohne freiwilligen Erhoehungsbetrag. Eine etwaige Mieterhoehung auf Vergleichsmiete gem. §558 BGB "schmilzt" dann den freiwilligen Erhoehungsbetrag ab, erhoeht aber nicht den zu entrichtenden Mietzins. ---------------------------------- Ich habe nochmals ueber Ihr und damit mein "Problem" (die niedrige Miete...) nachgedacht. Ich weiss ja nun aus 21 Jahren Mietdauer, dass an diesem Haus und dieser Wohnung bis zur Sanierung 100 Jahre _nichts_ saniert wurde. Mit anderen Worten: 100 Jahre lang haben sich die Besitzer die gezahlte Modernisierungsumlage der Mieter in die Tasche gesteckt. Selbst wenn das in den Jahren der DDR sehr wenig war: die 50 Jahre vorher war es das gewiss nicht. Mit anderen Worten: auf der Vermieterseite hatte sich genuegend Geld angesammelt, um die Sanierung im Jahr 2000 zu bezahlen, ohne die Mieter zu belasten. Nun nuetzt Ihnen das gewiss nichts, denn Sie haben ca. 150.000 EUR fuer die Wohnung bezahlt. Aber dafuer kann ich nun wirklich nichts. Dies haette sich im Kaufpreis auswirken muessen. Ohne Bieterwettstreit bei der Zwangsversteigerung waere die Wohnung fuer die Haelfte weggegangen und das finanzielle Problem eines Besitzers (Zinslast hoeher als Mietzins) geringer. Wie gesagt, dafuer kann ich nichts. Ich habe auch keine Loesung fuer Sie. Mir spielt das Leben uebel genug mit, ich kann mir nicht auch noch Ihr Problem ueberhelfen. Mein Krankheitsverlauf ist aber so mies, dass ich wohl kaum die naechsten 20 Jahre ueberleben werde. (und das ist - naturgemaess - wohl ziemlich blauaeugig, aber bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt). Mit freundlichen Gruessen Oliver Lenz