Urteil des Sozialgerichtes Potsdam von 3/2013

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Sozialgericht Potsdam

Az.: S 15 KR 124/11

Im Namen des Volkes
Urteil

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz,
Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam
- Kläger -

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Leif Steinecke,
..., 16356 Ahrensfelde,

gegen

Barmer GEK
vertreten durch den Vorstand,
Lichtscheider Straße 89, 42285 Wuppertal,
- Beklagter -

hat die 15. Kammer des Sozialgerichtes Potsdam ohne mündliche Verhandlung am []2013 Datum fehlt im Original durch die Richterin am Sozialgericht K. sowie den ehrenamtlichen Richter A. und die ehrenamtliche Richterin M. für Recht erkannt:

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für eine ambulante privatärztliche Venographie und Dilatation der Vena jugularis interna links.

Der 1966 geborene Kläger ist bei der Beklagten versichertes Mitglied. Im Jahr 2001 wurde bei ihm eine Multiple Sklerose diagnostiziert.

Am 20.10.2010 beantragte er die Kostenübernahme für eine am 10.11.2010 durchzuführende Duplexuntersuchung. Die Kosten würden sich auf ca. 2.500,00 bis 6.000,00 Euro belaufen. Dazu legte er ein Schreiben des kardiovaskulären Zentrums in Frankfurt/Main vom 12.09.2010 vor, dass am 10.11.2010 ein Termin für die Duplexuntersuchung vorgemerkt worden sei. Der Kläger wies darauf hin, dass er an der primär chronisch progredienten Verlaufsform der Multiplen Sklerose leide.

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