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Wichtige Hinweise zur Vorlage der
Verwendungsnachweise

1. Bitte nutzen Sie zur Auflistung aller Kosten zur Beschäftigung einer Assistenzkraft ausschließlich die beiliegende Tabelle.
Diese erhalten Sie bei Bedarf gerne auch als Datei per E-Mail.
2. Sofern Sie mehrere Assistenzkräfte im Bewilligungszeitraum beschäftigen, verwenden Sie bitte pro Assistenzkraft eine separate Tabelle.
3. Erläuterungen zu den Spalten 3 - 9 dieser Tabelle:
  • Spalte 3/Arbeitnehmer-Brutto:
  • Hier ist bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis der Bruttolohn der Assistenzkraft auszuweisen (von dem regelmäßig Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag etc., abgehen).
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