Widerspruchsbescheid der LHP vom 19.05.15

Aus cvo6
Version vom 1. Juni 2015, 13:30 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagment
Fr.-Ebert-Str. 79/81, Haus 2
G.

Herrn
Rüdiger Otto
Feuerbachstr. 35
14471 Potsdam

Mein Zeichen: 381202-W 61/15

19. Mai 2015

Die 19 ist handgeschrieben; der Rest ist gedruckt.


Widerspruchsverfahren im Bereich des Sozialgesetzbuches, Zwölftes Buch (SGB XII)
Ihr Vollmachtgeber Herr Oliver Lenz
Bescheid vom 20.03.2015
Widerspruch vom 26.03.2015, eingegangen am 01.04.2015

Widerspruchsbescheid

Sehr geehrter Herr Otto,

den in Vollmacht Ihres Vollmachtgebers, Herrn Oliver Lenz, eingelegten Widerspruch vom 26.03.2015 gegen den Bescheid des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Gesundheit - Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren - vom 20.03.2015 weise ich zurück.

Soweit Ihrem Volmachtgeber in diesem Verfahren Kosten entstanden sind, hat er diese selbst zu tragen.

Dieser Bescheid ergeht verwaltungsgebühren- und kostenfrei.

Aufwendungen Verfahrensbeteiligter werden nicht erstattet.

Begründung:

I.

Ihr Vollmachtgeber ist 49 Jahre alt und alleinstehend. Er bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente

Ich erhalte die volle ErwerbsMINDERUNGSrente! ErwerbsUNFÄHIGKEITSrente wurde zum 31.12.2000 (!) abgeschafft. Wenn ich jetzt polemisch wäre, würde ich sagen: So schnell erreichen Neuigkeiten die LHP nicht!

in Höhe von 906,11 € monatlich. Ihr Vollmachtgeber leidet an Multiple Sklerose mit konstant zunehmender körperlicher Schwäche und steten Verschlechterungen der Bewegungsfähigkeit aller Extremitäten.

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge