Schreiben an die LHP vom 28.07.15 (Widerspruch)
Rüdiger Otto
Feuerbachstraße 35
14471 Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
Amt für Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
14469 Potsdam
Potsdam, den 28.07.2015
Az.: 384202.000079899, Ihr Bescheid vom 29.06.2015
Sehr geehrter Herr Kr.,
gegen den o.g. Bescheid lege ich Widerspruch ein.
Begründung
Frau S. war aufgefordert, die über das Sozialgericht eingereichten Unterlagen zurückzugeben. In den von ihrer Kollegin unvollständig zurückgegebenen Kopien waren diese Unterlagen nicht mehr enthalten. Ich werte Ihr Verwaltungshandeln entsprechend und gehe davon aus, dass Frau S. diese Originalunterlagen nicht mehr auffindet. Herr Dr. Drescher hatte diesbezüglich eine juristische Würdigung vorgenommen, welche ich jetzt leider umsetzen muss. Insofern ist die Verzögerung durch Frau S. verursacht worden.
Sie erhalten von mir die Abrechnung von Frau W. über die gefahrenen Kilometer in Kopie und die Kopie des Kontoauszugs mit dem Betrag der Unterkunftskosten. Bezüglich der Unterkunft wurde durch den Chor das Gesamtobjekt gemietet und von den Teilnehmern ein anteiliger Betrag in Höhe von 120,00 € abverlangt. Den hat die Mutter von Herrn Lenz verauslagt, da die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam den im Bescheid vom 17.07.2014 ausgewiesenen Betrag des gekürzten Pflegegeldes nach SGB XII im Februar 2015 nicht überwiesen hat.
Der Chor hat vom 19.03.-22.03.2015 kalendertäglich geprobt. Am 22.3.2015 erfolgte in Hirschluch der Auftritt.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Otto