Schriftsatz des SG vom 13.05.15

Aus cvo6
Version vom 17. September 2015, 21:47 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sozialgericht Potsdam

Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Herrn Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14469 Potsdam

Potsdam, 13. Mai 2015
Az.: S 20 SO 40/15 ER

Ihr Zeichen: 028-15-D

Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Drescher,

es soll gemäß der Beweisanordnung vom 12. Mai 2015 ein ärztlichen Gutachten aufgrund einmaliger Untersuchung in der häuslichen Umgebung eingeholt werden.

Es wird aufgegeben, dem Sachverständigen einen Hausbesuch zu ermöglichen.

Sollte aus zwingenden Gründen der Untersuchungstermin nicht eingehalten werden können, so ist dies unverzüglich dem Sachverständigen mitzuteilen und ihm gleichzeitig bekannt zu geben, wann die Untersuchung voraussichtlich vorgenommen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
gez. R.
Justizbeschäftigte

Handschriftlich: Termin 18.5.15, 10.00 Uhr

Seite 2 und 3

Beweisanordnung_des_SG_vom_12.05.15

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge