Eingangsbestätigung des SG vom 22.10.15

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Sozialgericht Potsdam
Die Vorsitzende der 20. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Herrn Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14459 Potsdam

Potsdam, 22. Oktober 2015
Az.: S 20 SO 155/15

Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ihre Antrag vom 21. Oktober 2015 nebst Antrag auf Prozesskostenhilfe ist hier am 21. Oktober 2015 eingegangen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 20 SO 155/15 ER geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben einzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit auch die Unterlagen 2-fach zu übersenden (§ 93 Sozialgerichtsgesetz - SGG -). Die Vorschrift des § 93 SGG über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten findet keine Anwendung, wenn elektronische Dokumente über die elektronische Poststelle des Gerichts nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg eingereicht werden.

Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, fertigt das Gericht diese in notwendiger Anzahl selbst an. Sie müssen damit rechnen, dass die hierfür entstehenden Kosten nach Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen werden (bis 50 Seiten je 0,50 EUR, jede weitere Seite 0,15 EUR). Kostenpflichtig sind auch per Telefax übermittelte Mehrfertigungen, die von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden.

Bitte übersenden Sie ausgefüllt und unterschrieben:

  • die aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (auch für dieses Verfahren notwendig)

Es ist aufzuschlüsseln, welchen Betrag der Antragsteller im letzten halben Jahr monatlich unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben ausgegeben hat.

Der Antragsgegner ist aufgefordert worden, sich zu dem Antrag innerhalb von 1 Woche schriftlich zu äußern. Nach Eingang der Stellungnahme erhalten Sie weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
H.
Richterin am Sozialgericht

Beglaubigt

R.
Justizbeschäftigte

Das Schriftstück wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes gespeichert.

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