Schriftsatz des SG vom 26.11.15
Aus cvo6
Version vom 27. November 2015, 10:41 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
Sozialgericht Potsdam
Die Vorsitzende der 20. Kammer
Herrn Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14469 Potsdam
Potsdam, 26. November 2015
Az.: S 20 SO 155/15 ER
Ihr Zeichen: 051-15-D
Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in obiger Streitsache schlage ich in Ergänzung zum Vergleichsvorschlag der Antragsgegnerin vom 3. November 2015 folgende Regelung vor:
- wie gehabt
- wie gehabt
- wie gehabt
- Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Abschluss der Zielvereinbarung keine Bindungswirkung für die endgültige Höhe des persönlichen Budgets enthält. Dies zu bestimmen bleibt den noch anhängigen Hauptsacheverfahren vorbehalten, die in Abstimmung mit allen Beteiligten möglichst zeitnah zum Abschluss gebracht werden sollen. Dies gilt auch für die bisher von der Antragsgegnerin vorgenommenen Differenzierung zwischen sog. aktiver Arbeitszeit und aktiver Bereitschaftszeit.