Schriftsatz an das SG vom 09.06.16

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Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, 9. Juni 2016
Mein Zeichen: 051-15-D

In dem Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 3/15

erhebe ich die

Verzögerungsrüge gemäß § 198 Absatz 3 GVG.

Begründung:

Es besteht Anlass zu der Besorgnis, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß abgeschlossen wird.

Die Klage wurde bereits im Januar 2015 erhoben. Ein Urteil ist jedoch nicht in Sicht, obwohl die Sache schon seit langem entscheidungsreif ist.

Zudem wurde im Eilverfahren S 20 SO 155/15 ER mit Beschluss vom 2. Dezember 2015 festgehalten, dass die Hauptsacheverfahren "in Abstimmung mit allen Beteiligten möglichst zeitnah zum Abschluss gebracht werden sollen".

Mit Schriftsätzen vom 4. Februar 2016 und 29. März 2016 hatte ich diesbezüglich nachgefragt. Eine Antwort des Gerichts ist jedoch ausgeblieben.

Im weiteren parallelen Rechtsstreit S 20 SO 16/16 ER benötigte das Gericht vier Monate für die Entscheidungsfindung, obwohl es sich um ein Eilverfahren handelte.

Die zögerliche Herangehensweise des Gerichtes (wie auch die Tatsache, dass die Beklagte regelmäßig mit der Auszahlung der Busgetleistungen in Verzug gerät) führt zu erheblichen Problemen und nicht mehr korrigierbaren Nachteilen für den Kläger.

Es dürfte unstrittig sein, dass dem Kläger noch erhebliche Nachzahlungsbeträge zustehen. Nur mit diesen Mitteln ist es ihm möglich, die Schulden – die aufgrund der nicht bedarfsdeckenden Budgetleistungen entstanden sind – zu begleichen.

Insofern dürfte auch die Dringlichkeit bekannt sein.

Ich weise darauf hin, dass nun das Konto gepfändet (Anlage 1) und sogar ein Insolvenzantrag gestellt wurde (Anlage 2).

Eine Abschrift habe ich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Rechtsanwalt


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