Schriftsatz vom 13.03.18

Aus cvo6
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Rechtsanwältin Katja Damrow
Fachanwältin für Bau- und Architekturrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Leipziger Straße 58
14473 Potsdam

Per EGVP
Landgericht Potsdam
Justizzentrum
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam

13. März 2018

Aktenzeichen: 13 S 68/13

In der Sache

Lenz ./. C.

erlaube ich mir, wie folgt auf den Schriftsatz der Gegenseite vom 15.02.2018 zu reagieren:

Zu den zahlreichen Aktivitäten
Die Aktivitäten führen gerade nicht dazu, dass der Umzug keinen Stress bedeuten würde. Der Umzug ist eine Belastung, die durch keine anderen Faktoren, die bereits vorhanden sind (Stressreduzierung/Aktivitäten) ausgeglichen werden kann.


Weiterhin erklärte der Kläger auf Seite 3 im letzten Absatz, er würde die Wohnung nicht vermieten wollen, aber veräußern? Zumindest verstehe ich diesen Satz so, dass er lediglich die Vermietung, nicht aber die Veräußerung ausschließt.

Seite 2

„[…] Gewinn bringend veräußert oder vermietet. Letzteres ist nicht der Fall.“ Das hieße jedoch, er möchte nicht in die Wohnung ziehen.

i.V. Jörg Spiel
Rechtsanwalt

für nach Diktat abwesende

Katja Damrow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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