Anforderung von Unterlagen - Leistungsakte Oliver Lenz vom 15.2.2013

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zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 bis 65 Sozialgesetzbuch (SGB) I nachfolgend aufgeführte Unterlagen bei mir vorzulegen:
 
zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 bis 65 Sozialgesetzbuch (SGB) I nachfolgend aufgeführte Unterlagen bei mir vorzulegen:
 
* Einkommensnachweise
 
* Einkommensnachweise
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**''Ich habe kein Einkommen außer der Rente.''
 
* aktueller Rentenbescheid
 
* aktueller Rentenbescheid
  +
**''OK''
 
* Vermögensnachweis (Girokontoauszüge der letzten sechs Monate; Sparbuch, sonstige Vermögenswerte)
 
* Vermögensnachweis (Girokontoauszüge der letzten sechs Monate; Sparbuch, sonstige Vermögenswerte)
  +
**''Sparbuch und sonstige Vermögenswerte besitze ich nicht. Die Kontoauszüge suche ich.''
 
* Betriebskostenabrechnung mit aktueller Miethöhe
 
* Betriebskostenabrechnung mit aktueller Miethöhe
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**''Betriesbskostenabrechnung 2011 anbei, die aktuelle Miethöhe entnehmen Sie bitte dem Wohngeldbescheid bzw. den Kontoauszügen. Grundlage ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung des ehemaligen Vermieters vom 28.05.2010 - geht Ihnen zu.''
 
* Wohngeldbescheid
 
* Wohngeldbescheid
  +
**''OK''
 
* Abrechnungen des Lohnbüros-Gehaltsabrechnungen der Frau W.
 
* Abrechnungen des Lohnbüros-Gehaltsabrechnungen der Frau W.
  +
**''Jahresabrechnung 2012 sowie Januar 2013 geht Ihnen zu.''
 
* Steuernummern der Honorarkräfte
 
* Steuernummern der Honorarkräfte
 
* Kosten des Lohnbüros
 
* Kosten des Lohnbüros

Version vom 19. Februar 2013, 13:01 Uhr

Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister

FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Hegelallee 6-8, Haus 2
Frau S.

Herrn
RA Peter Klink Lennestr. 71 14471 Potsdam


15.02 2013

Anforderung von Unterlagen - Leistungsakte Oliver Lenz

Sehr geehrter Herr Lenz,

zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 bis 65 Sozialgesetzbuch (SGB) I nachfolgend aufgeführte Unterlagen bei mir vorzulegen:

  • Einkommensnachweise
    • Ich habe kein Einkommen außer der Rente.
  • aktueller Rentenbescheid
    • OK
  • Vermögensnachweis (Girokontoauszüge der letzten sechs Monate; Sparbuch, sonstige Vermögenswerte)
    • Sparbuch und sonstige Vermögenswerte besitze ich nicht. Die Kontoauszüge suche ich.
  • Betriebskostenabrechnung mit aktueller Miethöhe
    • Betriesbskostenabrechnung 2011 anbei, die aktuelle Miethöhe entnehmen Sie bitte dem Wohngeldbescheid bzw. den Kontoauszügen. Grundlage ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung des ehemaligen Vermieters vom 28.05.2010 - geht Ihnen zu.
  • Wohngeldbescheid
    • OK
  • Abrechnungen des Lohnbüros-Gehaltsabrechnungen der Frau W.
    • Jahresabrechnung 2012 sowie Januar 2013 geht Ihnen zu.
  • Steuernummern der Honorarkräfte
  • Kosten des Lohnbüros
  • Erklärung und Nachweise der Irrläufer und Überweisungen auf das Konto des Fördervereines
  • Widerspruchsbescheid der Pflegekasse

Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, bitte ich Sie die Unterlagen bis zum 01 03.2013 im oben bezeichneten Bereich vorzulegen.

Nach § 66 SGB I kann das Sozialamt die Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen, wenn der Leistungsberechtigte seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

(S.)

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