Arbeitsvertrag(Entwurf)

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(Arbeitszeit)
 
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==Arbeitsvertrag W.==
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==BP,CS, JH, DW==
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Zwischen Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam<br>
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(im folgenden Arbeitgeber genannt)
   
Zwischen
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und<br>
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Max Mustermann, Musterstraße 6, 00000 Musterstadt<br>
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(im folgenden Assistent_in genannt)
   
Herr Oliver Lenz (als Arbeitgeber)<br>
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wird folgender
wohnhaft: Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
 
 
und
 
 
Herr B. (als Arbeitnehmer)
 
wohnhaft: ...
 
   
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==A R B E I T S V E R T R A G==
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abgeschlossen.
 
===Präambel===
 
===Präambel===
Der Arbeitgeber ist schwerbehindert. Um ihm ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, bedarf er der von ihm selbstorganisierten Assistenz. Der Arbeitgeber benötigt Assistenz rund um die Uhr.
+
Der Arbeitgeber ist schwerbehindert. Um ihm ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, bedarf er der von ihm selbstorganisierten Assistenz.
   
===Tätigkeit===
+
===Eintritt===
Der Arbeitnehmer wird ab dem 1.3.2013 bei dem Arbeitgeber als persönlicher Assistent beschäftigt. Es werden sechs Monate Probezeit vereinbart.
+
Beginn der Beschäftigung: 1.3.2013
   
===Arbeitszeit===
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===Tätigkeitsbeschreibung===
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden.<br>
+
Pflege und Assistenz sowie Begleitung im Krankenhaus und an sonstigen Aufenthaltsorten des körperbehinderten Arbeitgebers.
Die Dienste dauern bis zu 24 Stunden. Dies ist möglich, da in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.
 
   
Die Verteilung der täglichen Arbeitszeit wird während regelmäßig stattfindender Team-Sitzungen vom Arbeitgeber festgelegt. Dabei werden die Wünsche des Arbeitnehmers nach Möglichkeit berücksichtigt.
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===Arbeitszeit===
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Es handelt sich um eine sogenannte Blockarbeitszeit, das heißt auf eine Anzahl Arbeitstage mit rund-um-die-Uhr-Assistenz, folgt eine Anzahl freier Tage. Es wird dabei eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 24 (36) Stunden garantiert. Seitens des/der Assistent_in besteht grundsätzlich die Bereitschaft, bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie bei anderweitigen Engpässen über diese Mindestarbeitszeit hinaus an
  +
weiteren Tagen zu arbeiten. Diese Mehrarbeit wird wie planmäßige Arbeit bezahlt. Jeweils bis zum 25. des Monats wird ein Dienstplan für den folgenden Monat erstellt.
   
Der Arbeitnehmer ist im Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit verpflichtet, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, entsprechend der teaminternen Regelungen Krankheitsvertretungen zu übernehmen, Schichtdienst zu leisten sowie an den Teamsitzungen teilzunehmen.
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===Verdienst===
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Die Arbeitnehmer_in erhält ein Gehalt in Höhe von ......... EUR Brutto und an Sams-/Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag. Die Einarbeitungszeit der Assistent_in wird nicht entlohnt.
   
===Entlohnung===
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===Probezeit===
Der Arbeitnehmer erhält ein Gehalt in Höhe von 1.162,50 EUR (?) Brutto und an Sams-/Sonn- und Feiertagen bzw. für Mehr-/Überstunden einen Zuschlag.
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Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart.
 
===Vergütungsanspruch===
 
Sollte sich der Arbeitgeber einer stationären Heilbehandlung unterziehen müssen und die persönliche Assistenz nicht in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch auf eine Vergütung ab dem übernächsten Monat.
 
   
 
===Urlaub===
 
===Urlaub===
Dem Arbeitnehmer steht ein jährlicher Urlaubsanspruch von 26 Werktagen zu. Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden Monat, an dem das Beschäftigungsverhältnis nicht bestanden hat, um 1/12.
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Der Arbeitnehmer_in hat einen jährlichen Urlaubsanspruch von 26 Werktagen. Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden Monat, an dem das Beschäftigungsverhältnis nicht bestanden hat, um 1/12.
   
===Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Kündigungsfristen===
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===Kündigung===
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
+
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
   
 
===Schweigepflicht===
 
===Schweigepflicht===
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten und Umstände, die ihr im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Umstände, die den Arbeitgeber betreffen. Im Zweifel hat sich der Arbeitnehmer über den Umfang der Schweigepflicht zu erkundigen und sich gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und Freunden. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
+
Die Arbeitnehmer_in verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten und Umstände, die ihr im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Umstände, die den Arbeitgeber betreffen. Im Zweifel hat sich die Arbeitnehmer_in über den Umfang der Schweigepflicht zu erkundigen und sich gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und Freunden. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
 
=== Vertragsgrundlage===
 
Das Arbeitsverhältnis ist auflösend bedingt durch den endgültigen Wegfall der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger und/oder den Träger der Pflegeversicherung.
 
   
 
===Sonstige Vereinbarungen===
 
===Sonstige Vereinbarungen===
Die Arbeitnehmerin versichert, dass sie mit Vertragsabschluss wahrheitsgemäß Auskunft über mögliche weitere Beschäftigungsverhältnisse gegeben hat.
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* Mündliche Vereinbarungen erhalten erst nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, in Zukunft keine anderweitige Beschäftigung ohne Absprache mit dem Arbeitgeber einzugehen.
+
* Das Arbeitsverhältnis ist auflösend bedingt durch den teilweisen oder endgültigen Wegfall der Kostenübernahme durch einen oder mehrere Kostenträger (z.B. der Sozialhilfeträger, der Kranken- und/oder Pflegeversicherung usw.)
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
+
* Feiertage zählen als normale Arbeitstage.
  +
* Arbeitsunfähigkeiten muß unverzüglich angezeigt werden, da der Arbeitgeber um seines Überleben willens Ersatz organisieren muß.
  +
* Nebenbeschäftigungen müssen dem Arbeitgeber unverzüglich angezeigt werden.
  +
* Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, telefonisch oder per Facebook erreichbar zu sein.
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  +
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Potsdam, den ………………
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Potsdam, den ____________________
+
Arbeitgeber: _________________________ Assistent_in: _________________________
<pre>
 
_______________________ _____________________________
 
Arbeitgeber Arbeitnehmer
 

Aktuelle Version vom 16. Februar 2013, 21:47 Uhr

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] BP,CS, JH, DW

Zwischen Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
(im folgenden Arbeitgeber genannt)

und
Max Mustermann, Musterstraße 6, 00000 Musterstadt
(im folgenden Assistent_in genannt)

wird folgender

[Bearbeiten] A R B E I T S V E R T R A G

abgeschlossen.

[Bearbeiten] Präambel

Der Arbeitgeber ist schwerbehindert. Um ihm ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, bedarf er der von ihm selbstorganisierten Assistenz.

[Bearbeiten] Eintritt

Beginn der Beschäftigung: 1.3.2013

[Bearbeiten] Tätigkeitsbeschreibung

Pflege und Assistenz sowie Begleitung im Krankenhaus und an sonstigen Aufenthaltsorten des körperbehinderten Arbeitgebers.

[Bearbeiten] Arbeitszeit

Es handelt sich um eine sogenannte Blockarbeitszeit, das heißt auf eine Anzahl Arbeitstage mit rund-um-die-Uhr-Assistenz, folgt eine Anzahl freier Tage. Es wird dabei eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 24 (36) Stunden garantiert. Seitens des/der Assistent_in besteht grundsätzlich die Bereitschaft, bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie bei anderweitigen Engpässen über diese Mindestarbeitszeit hinaus an weiteren Tagen zu arbeiten. Diese Mehrarbeit wird wie planmäßige Arbeit bezahlt. Jeweils bis zum 25. des Monats wird ein Dienstplan für den folgenden Monat erstellt.

[Bearbeiten] Verdienst

Die Arbeitnehmer_in erhält ein Gehalt in Höhe von ......... EUR Brutto und an Sams-/Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag. Die Einarbeitungszeit der Assistent_in wird nicht entlohnt.

[Bearbeiten] Probezeit

Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart.

[Bearbeiten] Urlaub

Der Arbeitnehmer_in hat einen jährlichen Urlaubsanspruch von 26 Werktagen. Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden Monat, an dem das Beschäftigungsverhältnis nicht bestanden hat, um 1/12.

[Bearbeiten] Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

[Bearbeiten] Schweigepflicht

Die Arbeitnehmer_in verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten und Umstände, die ihr im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Umstände, die den Arbeitgeber betreffen. Im Zweifel hat sich die Arbeitnehmer_in über den Umfang der Schweigepflicht zu erkundigen und sich gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und Freunden. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

[Bearbeiten] Sonstige Vereinbarungen

  • Mündliche Vereinbarungen erhalten erst nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.
  • Das Arbeitsverhältnis ist auflösend bedingt durch den teilweisen oder endgültigen Wegfall der Kostenübernahme durch einen oder mehrere Kostenträger (z.B. der Sozialhilfeträger, der Kranken- und/oder Pflegeversicherung usw.)
  • Feiertage zählen als normale Arbeitstage.
  • Arbeitsunfähigkeiten muß unverzüglich angezeigt werden, da der Arbeitgeber um seines Überleben willens Ersatz organisieren muß.
  • Nebenbeschäftigungen müssen dem Arbeitgeber unverzüglich angezeigt werden.
  • Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, telefonisch oder per Facebook erreichbar zu sein.


Potsdam, den ………………


Arbeitgeber: _________________________ Assistent_in: _________________________

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