Bescheid über Hilfe nach dem SGB XII vom 17.07.2014

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Wegepauschale entsprechend der Krankenhilfeleistungen.
 
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Ich bewilligen Ihnen gekürztes Pflegegeld gemäß § 64 Abs. 3 i.V.m. § 66 Abs. 2 SGB XII für die Zeit ab dem 01.08.2014. Gemäß § 66 Abs. 2 SGB XII werden die Leistungen nach § 65 neben den Leistungen § 64 erbracht werden Leistungen nach § 65 Abs. 1, also Sachleistungen, erbracht, kann das Pflegegeld um bis zu zwei Drittel gekürzt werden.
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:'''''Aha. Und früher, mit dem PB als Geldleistung, wurde mir warum das Pflegegels nach SGB XII um 2/3 gekürzt??
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Im Rahmen meines pflichtgemäßen Ermessens habe ich das verhältnis des zeitlichen Einsatzes von Pflegepersonen zum Einsatz besonderer Pflegekräfte berücksichtigt. Da der ausschließliche Teil der Pflege in 8 Einsätzen durch Pflegekräfte erbracht werden sollen und Pflegepersonen lediglich zwischenzeitliche Hilfestellungen geben müssen, sehe ich die Kürzung um zwei drittel als gerechtfertigt an. Die Berechnung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage, welches Bestandteil des Bescheides ist.
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:'''Ach. Und die Pflegepersonen, die mir "zwischenzeitlich Hilfestellung" gibt, darf mir nicht die Urinflasche reichen oder mir auf's WC helfen??? Wie weltentrückt ...

Version vom 1. August 2014, 14:00 Uhr

Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
Frau S.

Herrn
RA Peter Klink
Lennestr. 71
14471 Potsdam

17.07.2014
Eingegangen beim RA am 28. Juli 2014

Bescheid über die Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII)

Wir wollen mal festhalten: Ich befinde mich in keiner "besonderen Lebenslage". Ich bin chronisch krank und behindert. Das ist mein Leben, aber keine "besondere Lebenslage"!

Sehr geehrter Herr Oliver Lenz,

1. ich bewillige Ihnen auf der Grundlage des SGB XII , in der Fassung des Artikels 18 Pflegeversicherungsgesetz (Pflege VG) vom 26.Mai 1994 (BGB I.S.1014).
  • die Kosten einer besonderen Pflegekraft gemäß § 65 Abs. 1, Satz 2 SGB XII für die Zeit ab dem 01.08.2014 auf der Grundlage des Gutachtens zur Feststellu7ng der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI des medizinischen Dienstes der Krankenkasse vom 05.07.2013, abzüglich der Leistungen nach dem SGB XI.
  • Vorloäufig werden die Kosten für eine Einzelfallhilfe als Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (Eingliederungshilfe) gemäß § 53 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX für 2 Stunden täglich übernommen.

Die Gewährung der Leistungen erfolgt im Rahmen der Sachleistungen.

2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.

Sachverhalt:
Zu 1.
Eine Kostenübernahme erfolgt direkt an einen geeigneten Leistungserbringer, sobald Sie diesen für die Pflege und Eingliederungshilfe benannt haben.

Die Kostenübernahmeerklärung für die Pflege beinhaltet folgende Leistungskomplexe:

LK 1 kleine Körperpflege 1x tägl.
LK 2 große Körperpflege 1x tägl.
LK 3 Unterstützung bei Ausscheidungen (kleine Hilfe) 8x tägl.
LK 4 Unterstützung bei Ausscheidungen (erweiterte Hilfe) 3x wöchentl. LK 5 Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes 6x tägl.
LK 6 Lagern/Mobilisierung 6x tägl.
LK 7 Haare waschen 1x wöchentl.
LK 8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 5x tägl.
LK 10 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 2x tägl.
LK 14 Reinigen der Wohnung 2x wöchentl.
LK 15 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung bis zu 45 Minuten 1x wöchentl.
LK 17 Vorratseinkauf 1x wöchentl.
LK 18 Besorgung 1x wöchentl.
LK 20 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit 5x tägl.

Wegepauschale entsprechend der Krankenhilfeleistungen.

Ich habe heute (1.8.2014) mit M. von www.wiku-potsdam.de, ein ausgemachter Pflegedienst, gesprochen. Danach ist es unvorstellbar, daß eine Firma meinen pflegerischen Bedarf decken könnte. Grund: personeller Aufwand, den Pflegefirmen fehlen einfach die personellen Ressourcen. Aber vielleicht kennt ja die LH Potsdam eine solche Firma. M. kennt eine solche jedenfalls nicht.

Ich bewilligen Ihnen gekürztes Pflegegeld gemäß § 64 Abs. 3 i.V.m. § 66 Abs. 2 SGB XII für die Zeit ab dem 01.08.2014. Gemäß § 66 Abs. 2 SGB XII werden die Leistungen nach § 65 neben den Leistungen § 64 erbracht werden Leistungen nach § 65 Abs. 1, also Sachleistungen, erbracht, kann das Pflegegeld um bis zu zwei Drittel gekürzt werden.

Aha. Und früher, mit dem PB als Geldleistung, wurde mir warum das Pflegegels nach SGB XII um 2/3 gekürzt??

Im Rahmen meines pflichtgemäßen Ermessens habe ich das verhältnis des zeitlichen Einsatzes von Pflegepersonen zum Einsatz besonderer Pflegekräfte berücksichtigt. Da der ausschließliche Teil der Pflege in 8 Einsätzen durch Pflegekräfte erbracht werden sollen und Pflegepersonen lediglich zwischenzeitliche Hilfestellungen geben müssen, sehe ich die Kürzung um zwei drittel als gerechtfertigt an. Die Berechnung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage, welches Bestandteil des Bescheides ist.

Ach. Und die Pflegepersonen, die mir "zwischenzeitlich Hilfestellung" gibt, darf mir nicht die Urinflasche reichen oder mir auf's WC helfen??? Wie weltentrückt ...
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