Bescheid vom 02.12.22, zugegangen 02.02.23

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Inklusion
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Herrn
Oliver Lenz
Carl-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

02.12.2022

Bescheid über die Hilfe in besonderen Lebenslagen für behinderte Menschen in Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets - Arbeitgebermodell nach den Sozialgesetzbüchern - Zwölftes und Neuntes Buch - (SGB XII/SGB IX)

Sehr geehrter Herr Lenz,

ich bewillige Ihnen weiterhin ab dem 01.01.2022 Hilfen in besonderen Lebenslagen für behinderte Menschen in Form eines trägerübergreifenden Persönlichen Buedgets - Arbeitgebermodell nach den Sozialgesetzbüchern-Zwölftes und Neuntes Buch. Diese Leistungen setzen sich ab dem 01.01.2022 wie folgt zusammen:

1.
Ich bewillige Ihnen Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Krankenhilfe in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von 13.510,00 EUR mtl. ab dem 01.01. 2022. Darüber ‚hinaus gewähre ich Ihnen im Zeitraum ab dem 01.01.2022 Eingliederungshilfe, Elternassistenz in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von insgesamt 1120,00 mtl.

Da das Budgetkonto für die Elternassistenz zum 30.12.2021 einen Überhang in Höhe von 4939,44 € aufwies, wird die Überzahlung auf Basis Ihres erteilten Einverständnisses mit den laufenden Zahlungen verrechnet.

Zwar kann ein bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes vorhandener Budgetbetrag bis zur Höhe von einem Monatsbetrag in den nächsten Bewilligungszeitraum übernommen werden. Darüber hinaus gehende vorhandene Budgetreste müssen jedoch zurückgezahlt oder mit dem neuen Budget verrechnet werden.

Den Überhang in Höhe von 3819,44 € habe ich daher mit dem Budget für die Elternassistenz 01-04/2022 verrechnet. Für 01-03/2022 wurde daher keine Elternassistenz gezahlt, und für 04/2022 nur anteilig in Höhe von 660,56 €.

Die Bewilligung der Eingliederungshilfe erfolgt gemäß § 99 SGB IX i.V.m. § 53 Abs. 1 SGB XII, §§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGBIX i.V.m. § 78 SGB IX in monatlicher Höhe von 2510,00 EUR

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