Beschluss des SG vom 26.05.16

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Sozialgericht Potsdam

Az.: S 20 SO 16/16 ER

Beschluss

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz,
Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam
Prozessbevollmächtigte/r:
Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher,
Helene-Lange-Straße 8, 14469 Potsdam

- Antragsteller -

gegen

Landeshauptstadt Potsdam
vertreten durch Fachbereich Soziales
Gesundheit und Umwelt
der Landeshauptstadt Potsdam,
Hegelallee 6-8, 14469 Potsdam,
Az.: 3812

- Antragsgegnerin -

hat die 20. Kammer des Sozialgerichts Potsdam

am 26. Mai 2016

durch die Richterin am Sozialgericht H.,
b e s c h l o s s e n :

Seite 2

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragssteller unter rechnerischer Berücksichtigung der bislang bewilligten Leistungen von monatlich 8.066,76 € ab dem 1. Februar 2016 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31. Oktober 2016, monatlich einen Betrag für das beantragte persönliche Budget von 8.500,00 € (ohne Berücksichtigung des Pflegegeldes) zu bewilligen und auszuzahlen.
  2. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu erstatten.
  3. Dem Antragsteller wird ab dem 1. Februar 2016 Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz beim Sozialgericht Potsdam - ohne Zahlung von Raten - unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Falko Drescher aus Potsdam bewilligt.

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