Erklärung des OL vom 29.5.2012
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Mir ist bekannt, dass damit dieses Verfahren beendet und auch die <br> |
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Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht nicht mehr möglich ist. |
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Der Bedarf EGH wird auf 2h erhöht, Umlagen werden gewährt<br> |
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<strike>Abhelfen abgewiesen wird der Nachtzuschlag, er wird in der neuen Bedarfsfeststellung berücksichtigt und die AG-Anteile wird ab</strike> |
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2015, 22:07 Uhr
Datum: 29.05.12
Erklärung
Lenz, Oliver
Carl v. Ossietzky Str. 6 14471 Potsdam
und erklärt:
(x) Ich ziehe den Widerspruch zurück. in Bezug auf den nächtl. Hilfebedarf und AG-Anteile
Mir ist bekannt, dass damit dieses Verfahren beendet und auch die
Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht nicht mehr möglich ist.
( ) Ich halte den Widerspruch aufrecht.
(x) im Bezug auf das gekürzte Pflegegeld, Sonn- und Feiertagszuschläge
Der Bedarf EGH wird auf 2h erhöht, Umlagen werden gewährt
Abhelfen abgewiesen wird der Nachtzuschlag, er wird in der neuen Bedarfsfeststellung berücksichtigt und die AG-Anteile wird ab
gez. O. Lenz
gez. S.