Erklärung des OL vom 29.5.2012

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Carl v. Ossietzky Str. 6 14471 Potsdam
 
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(x) Ich ziehe den Widerspruch zurück. <it> in Bezug auf den nächtl. Hilfebedarf und AG-Anteile</it><br>
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(x) Ich ziehe den Widerspruch zurück. <i> in Bezug auf den nächtl. Hilfebedarf und AG-Anteile</i><br>
 
Mir ist bekannt, dass damit dieses Verfahren beendet und auch die <br>
 
Mir ist bekannt, dass damit dieses Verfahren beendet und auch die <br>
 
Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht nicht mehr möglich ist.
 
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( ) Ich halte den Widerspruch aufrecht.
 
( ) Ich halte den Widerspruch aufrecht.
(x) <it>im Bezug auf das gekürzte Pflegegeld, Sonn- und Feiertagszuschläge<br>
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(x) <i>im Bezug auf das gekürzte Pflegegeld, Sonn- und Feiertagszuschläge<br>
 
Der Bedarf EGH wird auf 2h erhöht, Umlagen werden gewährt<br>
 
Der Bedarf EGH wird auf 2h erhöht, Umlagen werden gewährt<br>
 
<strike>Abhelfen abgewiesen wird der Nachtzuschlag, er wird in der neuen Bedarfsfeststellung berücksichtigt und die AG-Anteile wird ab</strike>
 
<strike>Abhelfen abgewiesen wird der Nachtzuschlag, er wird in der neuen Bedarfsfeststellung berücksichtigt und die AG-Anteile wird ab</strike>
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gez. O. Lenz<br>
 
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2015, 22:07 Uhr

Datum: 29.05.12

Erklärung Lenz, Oliver
Carl v. Ossietzky Str. 6 14471 Potsdam
und erklärt:

(x) Ich ziehe den Widerspruch zurück. in Bezug auf den nächtl. Hilfebedarf und AG-Anteile
Mir ist bekannt, dass damit dieses Verfahren beendet und auch die
Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht nicht mehr möglich ist.

( ) Ich halte den Widerspruch aufrecht. (x) im Bezug auf das gekürzte Pflegegeld, Sonn- und Feiertagszuschläge
Der Bedarf EGH wird auf 2h erhöht, Umlagen werden gewährt
Abhelfen abgewiesen wird der Nachtzuschlag, er wird in der neuen Bedarfsfeststellung berücksichtigt und die AG-Anteile wird ab

gez. O. Lenz
gez. S.

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