Gutachten zur Pflegebedürftigkeit vom 12.08.13

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Techniker Krankenkasse

Pflegeversicherung
01061 Dresden

Geschäftszeichen V525317356 S63204

30. September 2013

Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Ihre häusliche Pflege

Sehr geehrter Herr Lenz,

ich kann verstehen, dass Sie mit unserer Entscheidung vom 23. Februar 2013 nicht zufrieden sind und deshalb Widerspruch einlegten.

Daher haben wir uns erneut mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beraten. Das daraufhin erstellte Gutachten liegt uns jetzt vor.

Hiernach liegt ein deutlich höherer Hilfebedarf vor, als im Vorgutachten geschildert. Laut neuem Gutachten beträgt der Zeitaufwand in der Grundpflege 486 Minuten und in der Hauswirtschaft 197 Minuten täglich. Damit sind die Kriterien für die Pflegestufe III weiterhin erfüllt.

Bitte teilen Sie uns mit, ob sich Ihr Widerspruch nach Kenntnisnahme dieses Schreibens erledigt hat.

Gern bin ich für Sie da, falls Sie Fragen haben. Rufen Sie mich einfach an.

Mit freundlichem Gruß
gez. H.
Kundeberaterin

Anlagen

Inhaltsverzeichnis

Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

MDK Berlin-Brandenburg e.V.
Geschäftsbereich Pflege
Region P-2
Neuendorfer Straße 69
14770 Brandenburg
Tel: 03381-211 15-0
Fax; 03361-211 15-150

A. Z.
12.08.2013/T.B.

Versicherte(r):
Name, Vorname: Lenz, Oliver
Geburtsdatum: 15,05.1966 00:00:00

Zusammenfassung

Anlaß: Antrag auf Anerkennung von Pflegebedürftigkeit (Ambulante Leistungen
- Geldleistung nach § 37 SGB XI)
Gutachten: Gutachten im Sozialgerichtsverfahren (Befunderhebung mit Hausbesuch)
Begutachtungsdatum: 05.07.2013
Bisherige Pflegestufe: Pflegestufe III

Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
Pflegestufe: Pflegestufe III
seit: 07.2011
Liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor? O Ja # Nein
(§36 Abs, 4 bzw. §43 Abs. 3 SGB XI)

Das Ergebnis des Vorgutachtens wird bestätigt.
Ja, aktuell wird die gleiche Pflegestufe/Zuordnung zur eingeschränkten Alltagskompetenz empfohlen

Bisherige Alltagskompetenz ist nicht eingeschränkt.
Aktuell ist die Alltagskompetenz nicht eingeschränkt.

Es liegen Hinweise auf folgende Ursache der Pflegebedürftigkeit vor: Keine
Die häusliche Pflege ist sichergestellt
Empfehlungen an die Pflegekasse: Keine
Identifikationsnachweis liegt vor: # Ja O Nein
Der Antragsteller wünscht die Zusendung des Gutachtens: # Ja O Nein

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Identifikationsnachweis liegt vor: # Ja O Nein

1 Derzeitige Versorgungs- und Betreuungssituation

Nach Angaben des Versicherten, der Pflegeperson S. W.

Arztbesuche

1.1 Ärztliche/medikamentöse Versorgung

Arztbesuche

Hausbesuche
bei Bedarf Hausarztkonsultation
Praxisbesuche
einmal wöchentlich sucht der Versicherte die Praxis der Hausärztin auf, erhält jedoch nur eine Injektion durch eine Arzthelferin, die Hausärztin selbst wird hierzu nicht konsultiert, die Hausärztin wird nur bei Bedarf (Erkältung oder Akuterkrankungen) aufgesucht

Neurologische Konsultationen (Dr. Albert/Potsdam) quartalsweise

Transfer in die Praxen im Rollstuhl sitzend durch eine Pflegeperson.

Medikamente

O Selbständige Einnahme

  1. Hilfestellung erforderllich:

Tolperison, Sativex Spray

1.2 Verordnete Heilmittel

  1. Physikalische Therapien # Stimm-/Sprech-/Sprachtherapie
  2. Ergotherapie O Podologische Therapie

Physiotherapie nach Bobath 2 mal in der Woche in der Praxis.
Ergotherapie 2 mal in der Woche in der Praxis. Der Versicherte versucht die Termine auf den Tag zu legen, an dem die Physiotherapie erfolgt. Dies gelingt zumeist nur einmal die Woche.
Logopädie einmal wöchentlich in der Praxis. Auch hier wird versucht die Termine zu optimieren. Lymphdrainage 1-2 mal wöchentlich.

Lauf Angaben ist der Versicherte fast täglich in der Praxis der Physiotherapie, häufig auch mehrmals täglich, wenn die Termine nicht direkt nacheinander vereinbart werden könne. Die Praxis wird im Rollstuhl sitzend mit Hilfe einer Pflegeperson aufgesucht.

1.3 Hilfsmittel/Nutzung

Stehrollstuhl, Stoßhebelrollstuhl (für Wege außerhalb der Wohnung), Aktivrollstuhl (für Wege im Außenbereich) - vorwiegend außerhalb der Wohnung wird entschieden, welcher Rollstuhl zum Einsatz kommt. Dies steht in Abhängigkeit davon, ob Stufen auf den Wege zu überwinden sind,
Brille, Zahnteilprothese oben, kleine Inkontinenzvorlagen in Abhängigkeit von Aktivitäten außer Haus genutzt,
8 Urinflaschen -welche ausschließlich zur Notdurftverrichtung genutzt werden und im Wohnbereich an verschiedenen Orten deponiert werden,
Badewannenbrett, Sitzkissen für Rollstühle, Haltegriffe im Bad (Wannenbereich, Toilettenbereich), Treppenraupe - Einsatz nur mit personeller Hilfe möglich,
Toilettensitzerhöhung mit Haltegriffen, festehender Toilettenstuhl - selten genutzt,
Motomed für therapeutische Belange, Patientenhebelift mit Tragenetz - für Transfers Bett/Rollstuhl, Bett/Toilette oder Rollstuhl/Toilette, der Einsatz steht in Abhängigkeit von der Tagesordnung, Kompressionskniestrümpfe Klasse II, saugende Bettschutzeinlagen - Mehrfachgebrauch zum Schutz beim Einsatz der Urinflasche, Aktivierungsgürtel zum Umsetzen - wird von der Mutter des Versicherten während der Pflege genutzt, eher selten im Einsatz, Drehscheibe für Transfer/Umsetzen Auto/Rollstuhl genutzt, Rüttelplatte - zur Minderung der Spastik, Duschhocker - sämtliche Hilfsmittel werden genutzt

Rollator ungenutzt

1.4 Umfang der pflegerischen Versorgung und Betreuung

X Pflege durch Angehörige/Bekannte
Der Versicherte hat seit dem 01.03.2013 Assistenzkräfte, welche im Wechsel die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sichern. Insgesamt sind 6 Assistenzkräfte in die Pflege involviert und werden entsprechend der Dienstpläne eingesetzt. Die Pflege erfolgt seither 24 Stunden/Tag. In der oberen Tabelle sind die Pflegepersonen aufgeführt, welche über 30/Stunden in der Woche im Einsatz sind.
Darüber hinaus sind 2 weitere Pflegepersonen im Einsatz:
Person E - B., K. - 3 Stunden/Woche
Person F - B., H. - 6 Stunde/Woche

Die Angaben zu Pflegeperson B und C sind unvollständig, da die vollständige Anschrift nur in den Arbeitsverträgen dokumentiert ist, welche zur Begutachtung nicht vorlagen.

Versicherte(r) alleinlebend: O Ja # Nein
Versicherter lebt nach eigenen Angaben in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens zwei weiteren pflegebedürftigen Personen (mindstens Pflegestufe I) nach § 38a SGB XI O Ja # Nein

Pflegeaufwand nach Angaben der Pflegepersonen

Name, Vorname Straße, PLZ, Ort Geburts­datum Telefon Pflegezeit pro Woche
A W., S. ... ... ... 4
B S., C. 000     4
C W., D. 000     4
D P., B. ...     4

|}

  • ) Schlüssel: 1 « weniger als 14 Std; 2 = von 14 bis unter 21 Std; 3 = von 21 bis unter 28 Std; 4 = mehr als 28 Std

2 Pflegerelevante Vorgeschichte und Befunde

2.1 Pflegerelevante Aspekte der ambulanten Wohnsituation

Er wohnt in einem Mehrfamilienhaus in einer 3-Raum-Wohnung im 3. Obergeschoss. Vor der Haustür sind mehrere Stufen zu überwinden. Vor der Wohnungstür sind mehrere Stufen zu überwinden. Ein Aufzug ist nicht vorhanden, die Treppe wird mit Hilfe der Treppenraupe und einer Pflegeperson bewältigt. Die Wohnung wird beheizt mit einer Zentralheizung. Die Moblität ist innerhalb der Wohnung teilweise eingeschränkt durch hohe Türschwellen (von der Küche zur Terrasse). Die Wohnung ist ausgestattet mit einem Bad mit WC, Waschbecken und Badewanne. Das Bad ist mit


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dem Rollator befahrbar, insgesamt jedoch eher beengte Räumlichkeiten im Bad. Ein Telefon ist vorhanden und kann von dem Versicherten kaum mehr eigenständig benutzt werden. Selten (bei guter Tagesform) kann das Telefon, wenn es in Reichweite liegt gegriffen werden und mühsam das Gespräch angenommen werden. Der Arm dann auf Ohrhöhe halten ist nur noch über einen begrenzten Zeitraum möglich.
Während der Begutachtung telefonierte der Versicherte mit seinem Mobiltelefon.

2.2 Fremdbefunde

  • Kassenunterlagen mit Leistungsdaten und Widerspruchsschreiben vom 09.03.2013. Eingang MDK 19.06.2013
  • Pflegetagebuch, geführt vom Versicherten über den Zeitraum vom 5.-08.06.2013 sowie 19.-22.06.2013
  • Vorgutachten gem. SGB XI vom 17.10.2012 -> Pflegestufe III
  • Vorgutachten gem. SGB XI vom 18.01.2013 -> Pflegestufe III weiterhin, Bearbeitung nach Aktenlage bei vorliegendem Widerspruch und Hinweise durch den Versicherten über "Persönliches Budget im Arbeitgebermodell"
  • Vorgutachten gem. SGB XI vom 22.08.2011 -> Pflegestufe III
  • Vorgutachten gem. SGB XI vom 21.08.2008 -> Pflegestufe II
  • Vorgutachten gem. SGB XI vom 07.02.2005 -> Pflegestufe I
  • Schwerbehindertenausweis, Grad der Behinderung: 100% Merkzeichen B, G, aG, H, RF

2.3 Pflegerelevante Vorgeschichte (Anamnese)


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Zusammenfassung laut Vorgutachten:
Anerkannte Pflegebedürftigkeit gem. SGB XI Pflegestufe I seit 07.2005. Der Versicherte berichtete im Rahmen der Erstbegutachtung über erstmals auffällige Einschränkungen im Bereich der unteren Extremitäten 1997. 2001 Erstdiagnostik einer Multiplen Sklerose. 03.2005 Klinikbehandlung bei grippalem Infekt mit Feststellung diverser Läsionen Brust- und Halswirbelsäule. Ferner auffällige linksbetonte spastische Parese linkes Bein und gestörte Fein- und Grobmotorik der linken Hand. Der Versicherte klagte über eine begrenzte Konzentration sowie eingeschränkte Belastbarkeit. Teilhilfen zur grundpflegerischen Versorgung waren erforderlich.

08.2008 erneute körperliche Begutachtung bei Höherstufungsantrag.
Der Versicherte berichtete über eine Zunahme der spastischen Tetraparese mit Auswirkungen auf die Gehfähigkeit. Im Rahmen einer ambulanten Reha Maßnahme von Mai bis August 2008 konnte die Gehfähigkeit diskret verbessert werden.

02.2008 Läsionen der Bänder im linken Kniegelenk nach ungünstiger Bewegung. Im Ergebnis der Begutachtung waren die Leistungsvoraussetzungen zur Empfehlung der Pflegestufe II gem. SGB XI erfüllt. Der Hilfebedarf stellte sich im Vergleich zum Vorgutachten erheblich höher dar.

Bei erneutem Antrag auf Höherstufung körperliche Begutachtung des Versicherten 08.2011. Der Versicherte berichtete über einen erneuten Klinikaufenthalt 08.2009 im Rahmen eines Transfers stürzte er aus dem Rollstuhl und zog sich eine Rippenserienfraktur zu. Im Anschluss Reha Maßnahme ohne tatsächliche Zugewinne.
Es wurde über eine fortschreitende körperliche Schwäche seit 07.2011 geklagt. Mehrmals täglich treten Streck- und Beugespastiken auf, welche auch Auswirkungen auf die pflegerische Versorgung haben. Darüber hinaus wurde über eine Abnahme der groben Kraft in den oberen Extremitäten berichtet. Auch während dieser Begutachtung wurden vermehrte Sturzgeschehen bei eigenständigen Transferversuchen beschrieben. Im Ergebnis der Begutachtung waren ab 07.2011 die Leistungsvoraussetzungen zur Empfehlung der Pflegestufe III gem. SGB XI erfüllt.

Bislang letzte körperliche Begutachtung 10.2012 bei laut Antrag vom 07.09.2012: "Auf Anraten des Sozialamtes Potsdam (im Zusammenhang mit meinem "Persönlichen Budget") .... wegen erhöhtem Pflegeaufwand (3+). …"
Der Versicherte klagte über weiterhin mehrfach täglich auftretende schmerzhafte Streck- und Beugespastiken in den unteren Extremitäten, insbesondere bei Berührungen. Darüber hinaus war eine fehlende Rumpfstabilität auffällig. Der zeitliche Aufwand zur Pflege stellte sich im Vergleich zum Vorgutachten höher dar. Einzelne pflegerische Tätigkeiten wurden mit zeitgleich 2 Pflegekräften durchgeführt (Wannentransfer). Im Ergebnis der Begutachtung waren weiterhin die Leistungsvoraussetzungen zur Empfehlung der Pflegestufe III gem. SGB XI erfüllt.

Gegen das Begutachtungsergebnis erhob der Versicherte 12.2012 Widerspruch. Die


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Bearbeitung erfolgte zum damaligen Zeitpunkt nach Aktenlage (01.2013). Dem bearbeitenden Gutachter erschloss sich nicht, wogegen sich der Widerspruch richtete. Er dokumentierte, dass selbst unter pauschaler Anerkennung des durch den Versicherten geschilderten und geltend gemachten Zeitaufwandes für die notwendige Hilfe weiterhin die Leistungsvoraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt sind. Dem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden.

Aktuell:
Mit Schreiben vom 10.06.2013 bittet die Pflegekasse um Unterstützung und eine erneute körperliche Begutachtung im Widerspruchverfahren bei Ablehnung eines Härtefalls. Das Gutachten dient zur Vorlage beim Sozialgericht. Beigefügt ist das Widerspruchsschreiben des Versicherten vom 09.03.2013. Der Versicherte berichtet im Rahmen der erneuten körperlichen Begutachtung, dass das Duschen seit 10.2012 durch zeitgleich 2 Pflegekräfte praktiziert werden muss. Transfer erfolgt mühsam durch eine Pflegeperson. Hier setzen dann die bereits mehrfach dokumentierten und beschriebenen Streck- und Beugespastiken ein. Häufig ist dann Hilfe durch eine 2. Pflegeperson erforderlich. Ferner gibt der Versicherte an, dass einzelne pflegerische Verrichtungen im Vorgutachten nicht dem tatsächlichen erforderlichen Zeitaufwand entsprechen.

Leistungen der medizinischen Rehabilitation innerhalb der letzten 4 Jahre vor der Begutachtung.

  • Form: stationär
  • Art: indikationsspezifisch (z. B. neurologisch/orthopädisch/kardiologisch) 08.2009 - im Vergleich zur Ausgangssituation hat sich der Zustand während der Maßnahme insgesamt stabilisiert.

3 Gutachterlicher Befund

3.1 Allgemeinzustand/Befund

Größe: 180 cm, Gewicht: 80 kg

laut Aussage und gemäß Vorgutachten:
2001 ED Multiple Sklerose mit seitdem konstant zunehmender körperlicher Schwäche und steten Verschlechterungen der Bewegungsfähigkeit aller Extremitäten, Entmarkungsherden im Bereich der gesamten Brust- und Halswirbelsäule, linksbetonte Tetraparese, seit mehreren Jahren fast vollständig bestehende Rollstuhlpflicht, 02.2006 nach Sturz dislozierte Metacapale III- Schaftfraktur links. 02.2008 Verdrehung des linken Kniegelenks mit Bänderläsion und verbliebenen Beschwerden,
seit 07.2008 erhält der Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegestufe 2,
aktuell:
seit der letzten Begutachtung fand ein stationärer Aufenthalt im St. Josefs-Krankenhaus Potsdam statt (08.2009), der Versicherte hatte sich bei einem Sturz aus dem Rollstuhl eine Rippenfraktur zugezogen, anschließend hat der Versicherte die Reha in Wollitz besucht, der Versicherte beschreibt eine seit mehreren Monaten zunehmende deutlich ausgeprägte körperliche Schwäche (besonders auffällig seit 07.2011), mehrmals täglich auftretende Streck- und Beugespastiken (diese verzögern/behindern den Pflegeablauf), auch die Hebekraft des rechten Arms/Beines bzw. die Handkraft haben deutlich nachgelassen, so dass der Versicherte zunehmend auch Hilfe bei der oralen Nahrungsaufnahme benötigt, die Beine können nicht mehr allein bewegt werden, der Versicherte ist auf den Rollstuhl angewiesen (fremdbedient), stürzt aber regelmäßig bei selbstständigen Transferversuchen, alle Lagerungswechsel erfolgen mit personeller Hilfe, der Versicherte leidet unter depressiven Stimmungslagen, steter Müdigkeit, Antriebsminderung, Konzentrationsstörungen, Dysarthrie, Wortfindungsstörungen, Mißempfindungen in der linken Körperhälfte, ist zunehmend harninkontinent und leidet unter stetem Stuhldrang bei Obstipation,
bei allen pflegerelevanten Verrichtungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung sind Übernahmen durch die Pflegenden erforderlich, ein großer Teil der Körperpflege und Teilbereiche der Mobilität werden im Bett/der Matratze auf dem Boden ausgeführt, da der Versicherte den Einsatz vieler Hilfsmittel ablehnt, der Versicherte denkt über eventuelle Einsätze zusätzlicher Pflegepersonen nach, da die Familie des Versicherten entlastet werden soll

Leistungen der medizinischen Rehabilitation innerhalb der letzten 4 Jahre vor der Begutachtung.
Form: stationär
Art: indikationsspezifisch (z.B. neurologisch/orthopädisch/kardiologisch)
es kann kein Nutzen benannt werden

3 Gutachterlicher Befund

3.1 Allgemeinzustand/Befund

Größe: 180 cm, Gewicht: 80 kg.
Der Allgemeinzustand ist als gut, der Kräftezustand ist als reduziert einzuschätzen. Der Ernährungszustand ist regelrecht. Der Pflegezustand ist nicht zu beanstanden. Die verbale Kommunikation mit dem Versicherten ist möglich. Der Versicherte wurde im Rollstuhl sitzend in Tagesbekleidung angetroffen. Die grundpflegerische Versorgung erfolgte bei eintreffen des Gutachters im Rollstuhl sitzend im Bad. Er kann die Begutachtungssituation vollständig einordnen und adäquat antworten.

3.2 Beschreibung von Schädigungen/Beeinträchtigungen der Aktivitäten/Ressourcen In Bezug auf Stütz- und Bewegungsapparat, Innere Organe, Sinnesorgane, Nervensystem und Psyche

Obere Extremitäten:
Die grobe Kraft in den oberen Extremitäten ist deutlich herabgesetzt, deutliche Muskelatrophie in den Armen und Schultern. Faustschluss rechts lose, der Faustschluss an sich ist nur bei einsetzender Spastik in der Hand möglich. Die Kraft in der Hand ist massiv herabgesetzt. In der Begutachtung kann der Versicherte ein Glas mit Henkel, gefüllt mit maximal 30 ml anheben und kraftlos zum Mund führen. Die hier festgestellten Ressourcen


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stehen jedoch in Abhängigkeit von der Tagesform und können nicht immer abgerufen werden. Die linke Hand zeigt keine ausreichende Kraft mehr. Der Versicherte umschließt den Finger des Gutachters und kann den Faustschluss aufgrund einer einsetzenden und anhaltenden Spastik festhalten. Lösen des Faustschlusses nicht aktiv möglich, der Gutachter muss die Finger des Versicherten behutsam lösen. Der linke Arm wird aus der Schulter und mit Kraft aus dem Oberkörper holend angehoben. Aus dem Ellenbogengelenk links kaum aktive Beweglichkeit erkennbar, nur unter größter Anstrengung diskretes aktives Bewegen. Anheben des rechten Armes aus dem Ellenbogengelenk begrenzt möglich, bis auf Köpfhöhe gezeigt, sichtbar mühsam. Auch aus der Schulter eine begrenzte Beweglichkeit erkennbar. Im linken Arm auffällige Spastik mit adhoc einsetzender Streckspastik.

untere Extremitäten:


bestehende Rollstuhlpflicht, der Rollstuhl ist fremdbedient, alle Transfere erfolgen mittels personeller Hilfe und sind bei fehlenden Hilfsmittel sehr erschwert, bis vor Kurzem konnte der Versicherte sich noch kriechend sehr langsam einige Meter in der Wohnung bewegen, der Versicherte zeigt bezüglich der sich verstärkenden Kraftminderung fehlende Einsicht und stürzt regelmäßig bei selbstständigen Transferversuchen, die Lagerung im Bett und Rollstuhl muss zunehmend übernommen werden, da auch die Beinkraft stark nachgelassen hat (minimale Eigenlagerungen können aber vorgenommen werden), werden die Beine berührt, schießen fast immer stark schmerzende Streck- oder Beugespastiken ein, die Bewältigung der Treppe erfolgt mit einer Treppenraupe, auf welcher der Rollstuhl befestigt ist (fremdbedient)
Wirbelsäule:
zunehmende Rumpfinstabilität, das Vorbeugen im Sitzen kann nicht demonstriert werden, Schmerzangabe in der BWS und in der HWS
Atmung/Herz/Kreislauf und Gefäßsystem:
dezente Belastungsdyspnoe
Verdauungsorgane/Stoffwechsel/Nieren und ableitende Harnwege:
normaler Ernährungszustand, normaler Appetit, der Versicherte benötigt Hilfe bei der Zubereitung mundgerechter Speisen, diese müssen zunehmend oral verabreicht werden, Stuhlgang aktuell regelmäßig, aber bestehende Obstipationsneigung mit stetem Stuhldrang, inkomplette Harndranginkontinenz, der Versicherte nutzt Inkontinenzvorlagen, die Toilettengänge erfolgen nur mittels personeller Hilfe beim Nachreinigen, bei der Handhabung der Urinflasche, beim Wechsel der Inkontinenzprodukte und beim Richten der Bekleidung, 2 x täglich wird das Bad/WC aufgesucht, der Versicherte leidet unter verstärkte Transpiration
Haut:
trockener Zustand am Unterkörper, der Oberkörper wirkt verschwitzt, rezidivierende Hautdefekte an den unteren Extremitäten von Stürzen oder Kriechversuchen
Augen:
beidseitige Visusminderung, der Versicherte trägt eine Brille, das Auftreten von Doppelbildern wird verneint

Ohren: Gehör im Gespräch unauffällig
Psyche/Nervensystem:
Multiple Sklerose im primär chronischen Verlauf mit Entmarkungsherden im Bereich der gesamten Brust- und Halswirbelsäule, linksbetonte Tetraparese, regelmäßiges Auftreten von Streck- und Beugespastiken (wenn die Beine bewegt werden müssen, Dauer ca. 1-4 min, stark schmerzend), deutliche Kraftminderung, linksseitige Mißempfindungen werden beschrieben {Fremdkörpergefühl linker Fuß und linke Hand, linker Arm), der Versicherte war im Gespräch zu allen befragten Qualitäten orientiert, depressive Stimmungslagen werden angegeben, der Versicherte beschreibt starke Müdigkeit, Antriebsminderung, kann Wünsche äußern, setzt sich konstruktiv mit dem Krankengeschehen auseinander, lehnt aber den Einsatz vieler pflegeerleichtender Hilfsmittel ab, es zeigen sich Konzentrationsstörungen sowie leichte Dysarthrie, regelmäßig treten Wortfindungsstörungen auf

3.3 Pflegebegründende Diagnose(n)

Multiple Sklerose, multiple Läsionen im Bereich der BWS und
HWS, primär chronischer Verlauf mit daraus resultierenden
funktionellen Einbußen
ICD-10 G35
Harndranginkontinenz ICD-10 N39.4

3.4 Screening und Assessment zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Die Alltagskompetenz war bisher nicht erheblich eingeschränkt.

Liegt eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung vor? □ Ja # Nein

Ergebnis:
Die Alltagskompetenz des Antragstellers ist im Sinne § 45a SGB XI nicht erheblich eingeschränkt

4 Pflegebedürftigkeit

4.1 Körperpflege

Hilfebedarf bei(m) Form der Hilfe Häufigkeit Zeitaufwand pro Tag (Min.)
pro Tag pro Woche
Ganzkörper- (GK)
wäsche
□ K □ T □ B
□ U # V □ A
6 23
Waschen Oberkörper (OK) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 10
Waschen Unterkörper (UK) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 15
Waschen
Hände/Gesicht (HG)
□ K □ T □ B
□ U # V □ A
4 8
Duschen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 4
Baden # K □ T □ B
□ U □ V □ A
Zahnpflege □ K □ T □ B
□ U # V □ A
2 10
Kämmen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
2 2
Rasieren □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 10
Wasserlassen □ K □ T □ B
□ U # K □ A
5 10
Stuhlgang □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 5
Richten der Bekleidung □ K □ T □ B
□ U # V □ A
6 12
IKP-Wechsel nach Wasserlassen # K □ T □ B
□ U □ V □ A
IKP-Wechsel nach Stuhlgang # K □ T □ B
□ U □ V □ A
Wechseln kleiner Vorlagen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
3 6
Wechsel/Entleerung Urinbeutel/Toilettenstuhl □ K □ T □ B
□ U # V □ A
4 12
Wechsel/Entleerung Stomabeutel # K □ T □ B
□ U □ V □ A

Zeitbedarf Körperpflege Summe: 127

Legende: K = kein Hilfebedarf; U = Unterstützung; T = Teilübernahme; V = Volle Übernahme; B = Beaufsichtigung; A = Anleitung
IKP = Inkontinenzprodukte

Erläuterung(en)
Es erfolgen bei allen aufgelisteten Verrichtungen zunehmend Übernahmen durch die Pflegenden, 1 x wöchentliches Duschen (inkl. Haarwäsche), abends erfolgen Teilwäschen des Ober- und Unterkörpers, bei den Toilettengängen müssen Übernahmen beim Nachreinigen, beim Richten der Bekleidung, beim Wechsel der Vorlagen und beim Entleeren/Reinigen der Urinflaschen erfolgen
> erhöhter Zeitaufwand, da bei der Körperpflege des Versicherten Streck- und Beugespastiken einsetzen, die ca. 1-4 Minuten andauern können und sehr stark schmerzend sind

4.2 Ernährung

Hilfebedarf bei Form der Hilfe Häufigkeit Zeitaufwand pro Tag (Min.)
pro Tag pro Woche
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung □ K □ T □ B
□ U # V □ A
4 11
Aufnahme der Nahrung
Oral □ K □ T □ B
□ U # V □ A
4 60
Über Ernährungssonde # K □ T □ B
□ U □ V □ A

Zeitbedarf Ernährung Summe: 71
Legende: K = kein Hilfebedarf; U = Unterstützung; T = Teilübernahme; V = Volle Übernahme; B = Beaufsichtigung; A = Anleitung

4.3 Mobilität

Hilfebedarf bei/bei der Form der Hilfe Häufigkeit Zeitaufwand pro Tag (Min.)
pro Tag pro Woche
Aufstehen/Zu-Bett-Gehen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
6 12
Umlagern □ K □ T □ B
□ U # V □ A
6 18
Ankleiden gesamt (GK) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 10
Ankleiden Ober-/Unterkörper (TK) # K □ V □ B
□ U □ V □ A
Entkleiden gesamt (GE) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 6
Entkleiden Ober-/Unterkörper (TE) # K □ T □ B
□ U □ V □ A
Gehen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
16 16
Stehen (Transfer) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
5 11
Treppensteigen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
2 11
Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung □ K □ T □ B
□ U # V □ A
2 9

Zeitbedarf Mobilität Summe: 93

Legende: K = kein Hilfebedarf; U = Unterstützung; T = Teilübernahme; V = Volle Übernahme; B = Beaufsichtigung; A = Anleitung

Erläuterung(en)
komplette Übernahmen erfolgen beim Aufstehen und Zubettgehen (inkl. Mittagsruhe, alle Transfere sind deutlich erschwert, da der Versicherte auf dem Fußboden schläft und keine pflegeerleichternden Hilfsmittel zur Verfügung stehen), bei der Lagerung im Bett und im Rollstuhl, beim täglichen An- und Auskleiden, zu allen pflegerelevanten Verrichtungen wird der Versicherte im Rollstuhl gefahren (2 x Bad, 2 x Bett, 4 x Esstisch), 1 x wöchentlicher Transfer zum Duschen, 2 x wöchentliche Treppenbewältigung zur Physiotherapie mit der Treppenraupe (hoher Zeitaufwand, 1 Weg ca. 40 min (hin/zurück), der Weg im fremdbedienten Rollstuhl zur Therapie dauert ca. 30 min (hin/zurück)

Die Pflege erschwerende oder erleichternde Faktoren □ Nein # Ja
mehrmals täglich auftretende Streck- und Beugespastiken während der Ausführung pflegerelevanter Verrichtungen. Ablehnen pftegeerleichternder Hilfsmittel (Beispiel Pflegebett)

Nächtlicher Grundpflegebedarf □ Nein # Ja

regelmäßiges Lagern, eventuelles Bedienen/Reinigen der Urinflasche durch die Pflegepersonen und Wechseln der Inkontinenzprodukte

4.4 Hauswirtschaftliche Versorgung

Hilfebedarf beim (ja/nein) Häufigkeit wöchentlich Hinweis/Bemerkungen
Einkaufen 2
Kochen 7 die Pflegepersonen kochen täglich für den Versicherten
Reinigen der Wohnung 2
Spülen 7
Wechseln/Waschen der Kleidung und Wäsche 2
Beheizen der Wohnung nein

Zeitaufwand in Std. pro Woche: 7,00

Zeitaufwand Grundpflege 291 Minuten/Tag
Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt) 60 Minuten/Tag

4.5 Zusätzliche Erläuterungen zum Hilfebedarf

_#_ keine

5 Ergebnis

5.1 Stimmt der unter 1.4 von Pflegepersonen angegebene Pflegebedarf mit dem Gutachterlich festgestellten Hilfebedarf überein?

_#_ Ja □ Nein
Gesamtzeitaufwand aus Punkt 4.1 bis 4.4 beträgt 40 Stunden 57 Minuten (HH:MM) pro Woche

Pflege durch Name, Vorname Pflegezeit pro Woche (gem. Ziffer 1.4) Pflegezeit/Woche (gem. Ziffer 4.1 bis 4.4) *)
A W. 3 3
B L. 1 1

Legende: 1 = weniger als 14 Std.; 2 = von 14 bis unter 21 Std.; 3 = von 21 bis unter 28 Std.; 4 = mehr als 28 Std.

5.2 Liegt Pflegebedürftigkeit gemäß §§ 14, 15 und/oder eine mindestens erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz gemäß § 45a SGB XI vor?

5.2.1 Pflegebedürftigkeit

Liegt Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI vor?
O Keine Pflegestufe O unterhalb Pflegestufe I
O Pflegestufe I O Pflegestufe II # Pflegestufe III
Seit: 07.2011

Liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor (§36 Abs. 4 bzw. §43 Abs. 3 SGB XI)? □ Ja # Nein

Wird eine Befristung empfohlen? # Nein O Ja

Begründung/Erläuterung
Nach Antragstellung und entsprechend der vorliegenden Unterlagen fand die Begutachtung des Versicherten gemäß SGB XI statt.
Der von gutachterlicher Seite ermittelte tägliche Hilfebedarf entspricht den gesetzlich definierten Kriterien einer Schwerstpflegebedürftigkeit.


5.2.2 Einschränkung der Alltagskompetenz

Die Alltagskompetenz des Antragstellers ist nicht erheblich eingeschränkt.

5.3 Liegen Hinweise auf folgende Ursachen der Pflegebedürftigkeit vor?

_#_ Keine □ Berufserkrankung/Arbeitsunfall
□ Unfall □ Versorgungsleiden

5.4 Ist die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt?

_#_ Ja □ Nein

5.5 Ist vollstationäre Pflege erforderlich?

□ Ja # Nein

6 Empfehlungen an die Pflegekasse/Individueller Pflegeplan

6.1 Präventive Leistungen

_#_ Keine

6.2 Heilmittel

_#_ Keine

6.3 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Aufgrund der im Rahmen der Begutachtung gewonnenen Erkenntnisse ergeben sich derzeit keine Hinweise für die Empfehlung einer Leistung der medizinischen Rehabilitation.

6.4 Sonstige Therapien

_#_ Keine

6.5 Hilfsmittel-/Pflegehilfsmittelversorgung

Bei oben beschriebenen Einschränkungen werden von gutachterlicher Seite zur Erleichterung der Pflege ein Pflegebett sowie ein Patientenlift dringend empfohlen. Der Versicherte zeigt diesbezüglich fehlende Einsicht.

6.6 Technische Hilfen und bauliche Maßnahmen (Wohnumfeld)

_#_ Keine

6.7 Verbesserung/Veränderung der Pflegesituation

_#_ Keine

7 Zusätzliche Empfehlungen/Erläuterungen für die Pflegekasse

keine

8 Prognose/Wiederholungsbegutachtung

Prognose:
Die Zunahme des Hilfebedarfs ist denkbar.

bei Zunahme des Hilfebedarfs und bei erneuter Antragsstellung

9 Beteiligte Gutachter

G.

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